DGUV Information 212-190 - Klassifizierung und Auswahl von Atemschutzgeräten nach ISO-Standards

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information wird bestimmt:

  1. 1.

    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der rechtsverbindliche Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe werden überwiegend keine AGW angegeben.

  2. 2.

    ASG wird als Abkürzung für Atemschutzgerät verwendet.

  3. 3.

    Atembares Gas ist zum Atmen geeignetes Gas ohne nachteilige Wirkung auf die Gesundheit.

  4. 4.

    Atemgasliefernde Atemschutzgeräte (isolierende Atemschutzgeräte) sind Atemschutzgeräte, die der atemschutzgerättragenden Person atembares Gas unabhängig von der Umgebungsatmosphäre zur Verfügung stellen.

  5. 5.

    Atemluft ist die zum Atmen geeignete Luft. Für komprimierte Atemluft siehe auch DIN EN 12021.

  6. 6.

    Benutzung ist die Bereitstellung des Gerätes für die atemschutzgerättragende Person. Benutzung beinhaltet Einsatz sowie Lagerung und Instandhaltung.

  7. 7.

    Beurteilungsmaßstäbe sind stoffspezifische Konzentrationswerte - in der Regel für krebserzeugende Stoffe - festgelegt im Rahmen eines risikobezogenen Konzeptes für Stoffe, für die keine AGW ableitbar sind. Sie konkretisieren als Risikogrenzen das Minimierungsgebot nach § 7 GefStoffV. Zu Beurteilungsmaßstäben zählen nicht nur Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen gemäß TRGS 910, sondern auch weitere rechtsverbindliche Grenzwerte (z. B. durch Bekanntmachung von Erkenntnissen zu Gefahrstoffen des BMAS).

  8. 8.

    Biostoffe sind biologische Arbeitsstoffe und Enzyme, soweit sie als Gase, Dämpfe oder luftgetragene Partikel vorliegen.

  9. 9.

    CMR-Stoffe (carzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe.

  10. 10.

    Einsatz ist das Mitführen, Bereithalten und der Gebrauch des Atemschutzgerätes durch die atemschutzgerättragende Person im Arbeitsbereich.

  11. 11.

    Ermittelter Fit-Faktor (QNFF) ist der aus einer Messung errechnete Wert, der ein Maß für die individuelle Wirksamkeit eines geschlossenen Atemanschlusses bei der Anpassungsüberprüfung darstellt.

  12. 12.

    Filtrierende Atemschutzgeräte (Filtergeräte) sind Atemschutzgeräte, die der atemschutzgerättragenden Person gefilterte, atembare Luft aus der Umgebungsatmosphäre zur Verfügung stellen.

  13. 13.

    Gebrauch findet statt, solange die Verbindung zwischen der atemschutzgerättragenden Person und dem Atemschutzgerät hergestellt ist und die gerättragende Person atembares Gas/atembare Luft erhält.

  14. 14.

    Gebrauchsdauer ist die Zeit, in der das Atemschutzgerät gebraucht wird. Sie beginnt mit der Herstellung der Verbindung zwischen dem Atemschutzgerät und der gerättragenden Person, ab der die gerättragende Person atembares Gas/atembare Luft erhält. Sie endet mit dem Lösen der Verbindung oder dem Ausbleiben von atembarem Gas/atembarer Luft.

  15. 15.

    Gefährdungsindex beschreibt das Verhältnis zwischen der Schadstoffkonzentration in der Umgebungsatmosphäre und der zulässigen Konzentration innerhalb des Atemanschlusses und wird als dimensionslose Zahl angegeben. Er entspricht dem Vielfachen des Grenzwertes (VdGW).

  16. 16.

    Geforderter Fit-Faktor (RFF) ist ein der Schutzklasse zugewiesener erforderlicher Wert und dient der Beurteilung der Wirksamkeit eines geschlossenen Atemanschlusses bei der Anpassungsüberprüfung.

  17. 17.

    Geschlossener Atemanschluss (tight fitting respiratory interface) liegt dicht an der Haut der atemschutzgerättragenden Person an und bildet eine Dichtlinie, bzw. schließt die atemschutzgerättragende Person dicht zur Umgebungsatmosphäre ab.

  18. 18.

    Grenzwerte (GW) definieren die höchst zulässige Konzentration eines Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre an Arbeitsplätzen. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplatzgrenzwerte, Beurteilungsmaßstäbe und weitere orientierende Grenzwerte. Arbeitsplatzgrenzwerte (national und EU) und Beurteilungsmaßstäbe sind rechtsverbindlich. Nachrangig können weitere orientierende Grenzwerte herangezogen werden.

  19. 19.

    IDLH-Atmosphäre (Immediately Dangerous for Life and Health) ist dann gegeben, wenn die Konzentration eines Schadstoffes einen für diesen vorgegeben Wert überschreitet.

  20. 20.

    IDLH-Konzentration ist die Konzentration eines Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre, ab welcher sofortige Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.

  21. 21.

    Integrierte Persönliche Schutzausrüstung (integrierte PSA) ist eine PSA, bei der verschiedene Schutzziele in der Weise erfüllt werden, dass sie keine funktionseinschränkende Wechselwirkung erzeugt und ein geprüftes und zertifiziertes System bildet.

    Beispiele: Masken-Helmkombination in Verbindung mit Pressluftatmer (Atemschutz/Kopfschutz); Atemschutzgerät für Strahlarbeiten (Atemschutz/ Gesichtsschutz, ggfs. Kopfschutz)

  22. 22.

    Kombinierte Atemschutzgeräte sind Atemschutzgeräte, die entweder im filtrierenden Betriebsmodus oder im atemgasliefernden Betriebsmodus betrieben werden können.

    Beispiel: Behältergerät mit Umschaltung auf Filterbetrieb

  23. 23.

    Kombinierte PSA besteht aus verschiedenen eigenständigen persönlichen Schutzausrüstungen, die gemeinsam gebraucht werden und bei denen eine funktionseinschränkende Wechselwirkung möglich sein kann.

  24. 24.

    Kompatibilität ist die Wechselwirkung zwischen dem Atemschutzgerät und anderen Persönlichen Schutzausrüstungen sowie dem Arbeitsumfeld.

  25. 25.

    Multifunktionale atemgasliefernde Atemschutzgeräte sind Atemschutzgeräte, die in ihrem atemgasliefernden Modus in unterschiedlicher Funktion betrieben werden können.

    Beispiel: Umschaltung von Schlauch- auf Druckgasflaschenversorgung

  26. 26.

    Multifunktionale filtrierende Atemschutzgeräte sind Atemschutzgeräte, die in ihrem Filtermodus in unterschiedlicher Funktion betrieben werden können.

    Beispiel: Gebläsefiltergerät "eingeschaltet" oder "ausgeschaltet"

  27. 27.

    Offener Atemanschluss (loose fitting respiratory interface) liegt nur teilweise oder gar nicht an der Haut an und bildet keine Dichtlinie.

  28. 28.

    Qualitative Anpassungsüberprüfung (QLFT) stützt sich auf die sensorische Fähigkeit einer Person einen Prüfstoff zu erkennen, z. B. durch Riechen oder Schmecken, um die Anpassung des Atemanschlusses zu beurteilen.

  29. 29.

    Quantitative Anpassungsüberprüfung (QNFT) stützt sich auf die messtechnische Erfassung einer Leckage durch ein Prüfgerät, um die Anpassung des Atemanschlusses zu beurteilen.

  30. 30.

    Schadstoffe sind Gefahrstoffe laut Gefahrstoffverordnung und radioaktive Stoffe, soweit sie als Gase, Dämpfe oder luftgetragene Partikel vorliegen.

  31. 31.

    Schutzklasse (protection class, PC) ist die numerische Bezeichnung von PC1 bis PC6 für ein Atemschutzgerät basierend auf Laborprüfungen. Mit zunehmender Schutzklasse steigt der Schutz, den das Atemschutzgerät bietet.

  32. 32.

    Schutzniveau (protection level) eines Atemschutzgerätes ist der numerische Grad des Atemschutzes, der einem Atemschutzgerät zum Zwecke der Auswahl zugewiesen wird und den atemschutzgerättragenden Personen erwartungsgemäß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zur Verfügung steht. Mit zunehmendem Zahlenwert steigt der Schutz, den das Atemschutzgerät bietet.

  33. 33.

    Verwendbarkeit ist die Eignung eines Atemschutzgerätes für eine konkrete Benutzung unter Berücksichtigung der Eigenschaften der atemschutzgerättragenden Person, der Tätigkeit, der Arbeitsschwere und der Umgebungsbedingungen.