
Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
Abschnitt 4 – Berufskraftfahrerqualifikationsregister
§ 12 BKrFQG – Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können,
- 1.
ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,
- 2.
für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde,
- 3.
welche nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorgeschriebenen Unterkenntnisbereiche dem Fahrer im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden und in welchem Umfang und in welcher Ausbildungsstätte die Vermittlung erfolgte,
- 4.
ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder im Rahmen der Weiterbildung stattgefunden hat,
- 5.
ob, wann und wo der Fahrer eine Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abgelegt hat und
- 6.
ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweise zurückgenommen wurden.