DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatz...

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Abschnitt 2, 2 Allgemeines
Abschnitt 2
Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen (DGUV Information 205-038)
Titel: Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen (DGUV Information 205-038)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 205-038
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2 – 2 Allgemeines

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Abb. 1
Ein derartiger Verkehrsunfall stellt für Einsatzkräfte ein außergewöhnlich belastendes Ereignis dar.