DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen

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Abschnitt 5.1 - 5 Arbeitsweise in der PSNV gemäß dem Konsensus-Prozess
5.1 Konsensus-Prozess

Die psychosoziale Betreuung von Personen und Einsatzkräften nach schweren Unglücken bzw. Notfällen hat sich in Deutschland sehr unterschiedlich entwickelt. Insbesondere die begriffliche Unklarheit sowie die Qualitätssicherung der in dem Bereich aktiven Personen bzw. Einsatzorganisationen stellten in Einsatzsituation einen erhöhten Koordinierungsbedarf dar. 2007 wurde dazu unter Mitwirkung der auf dem Gebiet Tätigen und unter Koordinierung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Konsensus-Prozess angestoßen und 2010 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden im mehrfach zitierten Band 7 "PSNV: Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II" veröffentlicht und den Bundesländern zur Umsetzung empfohlen. Die Ausarbeitung dient als heutige Arbeitsgrundlage für die PSNV Nutzenden sowie die auf dem Gebiet der PSNV Aktiven.

Neben den beiden schon angesprochenen Arbeitsbereichen zur Unterstützung von Notfällen Betroffener (PSNV-B) bzw. Einsatzkräften (PSNV-E) wurde auch die Einbindung der PSNV als Führungsunterstützung geregelt. Zudem wurde die Einführung einer Landeszentralstelle PSNV bzw. eines Landesbeauftragten PSNV, den Bundesländern als Ansprechstelle für alle Beteiligten bzw. Betroffenen empfohlen.