DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatz...

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Abschnitt 4.3, 4.3 Soziales Umfeld: eine wichtige Ressource
Abschnitt 4.3
Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen (DGUV Information 205-038)
Titel: Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen (DGUV Information 205-038)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 205-038
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.3 – 4.3 Soziales Umfeld: eine wichtige Ressource

Nahestehende Personen wie Angehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen von Einsatzkräften können Veränderungen nach belastenden Einsätzen erkennen. Sie sind eine nicht zu unterschätzende Ressource für die betroffene Einsatzkraft im Umgang mit den Belastungen. Das Verständnis des sozialen Umfeldes kann dazu beitragen, dass die betroffene Einsatzkraft mit dem Erlebten besser zu Recht kommt sowie professionelle Hilfe anfordern bzw. annehmen wird.

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Abb. 10
Anbieter von PSNV-Maßnahmen für Einsatzkräfte vor, während und nach belastenden Einsätzen

Wenn Einsatzkräfte über ihre Erlebnisse sprechen wollen,

  • hören Sie zu,

  • nehmen Sie sich ausreichend Zeit und

  • nehmen Sie die Gefühle der betroffenen Person ernst.

Das Verständnis nahestehender Personen kann dazu beitragen, dass Einsatzkräfte mit belastendenden Ereignissen besser zurechtkommen. Ebenfalls kann das persönliche Umfeld zusätzlich dazu beitragen, dass Einsatzkräfte ihren gewohnten Tagesablauf wieder aufnehmen können.