DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen

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Abschnitt 4 - 4 Verantwortung und deren Umsetzung innerhalb der Einsatzorganisation

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Abb. 7
Die Führungskraft hat eine besondere Verantwortung.

Einsatzkräfte (und dazu zählen auch die Führungskräfte!) helfen an Brand-, Unfall- und anderen Schadenstellen. Oftmals arbeiten an einer Einsatzstelle die Angehörigen verschiedener Einsatzorganisationen eng zusammen. Zu den als besonders belastend empfundenen Einsätzen zählt z. B. die Bergung von Unfallopfern, insbesondere von Kindern oder persönlich bekannten Personen. Wenn Einsatzkräfte selbst gefährdet sind oder andere Einsatzkräfte schwer verletzt oder gar getötet werden, stellt dies ebenfalls eine besonders außergewöhnliche Belastung dar.

Es gilt, diese Belastungen rechtzeitig zu erkennen, zu beurteilen, zu handeln und zu helfen. Die vier Phasen "erkennen", "beurteilen", "handeln" und "helfen" sind zum Teil durch die Einsatzkräfte bzw. Führungskräfte anders zu beachten und in ihrer Verantwortung unterschiedlich zu behandeln. Dazu gilt es, die möglichen Reaktionen und Symptome, die individuell sehr verschieden auftreten können, zu kennen und vor allem zu beachten.