Abschnitt 7.2 - 7.2 Befahren von Steigungen und Gefällstrecken
Das Befahren von Schrägen ist grundsätzlich kritisch zu betrachten, da hier Kippgefahr besteht. Systembedingt sollte folgendes berücksichtigt werden: • Vorgaben des Zugfahrzeug- und Anhänger-Herstellers sind zu beachten
Die ausgewiesene zulässige Höchstlast gilt nur für das Schleppen in der Ebene auf tragfähigem, rutsch-sicherem Untergrund.
Bei schwierigen Einsatzbedingungen (Gefällstrecken, glatte oder rutschige Fahrbahn) muss die Anhängelast gegebenenfalls reduziert werden, so dass ein sicheres Abbremsen möglich ist.
Die Scheitelpunktradien der Rampen-Ein- und Ausfahrten müssen auf das System abgestimmt sein.
Steigungen dürfen nicht quer oder schräg befahren werden.
Wenden auf Steigungen ist verboten.
Das Anhalten an Steigungen ist zu vermeiden.
Das Be- und Entladen eines Lastenträgers auf Schrägen oder Rampen ist zu vermeiden.
Bei Rampenfahrten sind Kupplungssysteme zu verwenden, die ein unbeabsichtigtes Entkuppeln ausschließen.
Der Zugverband darf auf Rampen an keiner Stelle getrennt werden.
Abb. 26
Schleppereinsatz auf dem Frachtbereich eines Flughafens