DGUV Regel 109-607 - Branche Metallbau

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Handmaschinen und Handwerkzeuge

3.4.1 Handwerkzeuge

Handwerkzeuge sind die ältesten Arbeitsmittel des Menschen. Jedes Handwerkzeug ist für einen festgelegten, aber begrenzten Kraftaufwand vorgesehen. Eine Einsatzart, die die zulässige Kraft für das Handwerkzeug überschreitet, kann schnell zu einer Beschädigung des Handwerkzeugs oder gar zu einem Unfall führen. Der Umgang mit Hammer, Meißel und Co scheint simpel, birgt jedoch so manches Verletzungsrisiko. Mangelhafte Werkzeuge, falsche Anwendung, aber auch Sorglosigkeit und mangelnde Übung verursachen jedes Jahr fast 80.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle.

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Abb. 43
Handwerkzeuge

g_bu_1290_as_69.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

g_bu_1290_as_139.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-001 "Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen"

  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 009 "Arbeiten mit Handwerkzeugen"

g_bu_1290_as_99.jpgGefährdungen

Beim Umgang mit Handwerkzeugen können unterschiedliche Gefährdungen für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt auftreten, zum Beispiel:

  • Gefährdung durch nichtbestimmungsgemäße Verwendung

  • Gefährdung durch falsche Handhabung

  • Gefährdung durch wegfliegende Teile, z. B. durch beschädigtes Werkzeug

g_bu_1290_as_94.jpgMaßnahmen

Für eine sichere Handhabung und Verwendung müssen Sie als Unternehmer oder als Unternehmerin geeignete Handwerkzeuge auswählen, zur Verfügung stellen und Sie müssen dafür sorgen, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind.

Handwerkzeuge allgemein

Beschaffen Sie Qualitätswerkzeuge, die die festgelegten Mindestanforderungen in Bezug auf Prüfdrehmoment, Härte und Toleranzen erfüllen.

Achten Sie beim Kauf auf die Ergonomie der Handwerkzeuge, zum Beispiel auf Formgebung, Händigkeit und Oberflächenbeschaffenheit von Griffen (zum Beispiel gekantete Flächen an den Griffen, um ein Wegrollen zu verhindern).

Organisation und Verhalten allgemein

  • Sorgen Sie dafür, dass spitze und scharfkantige Werkzeuge nicht in den Taschen der Arbeitskleidung getragen werden.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Handwerkzeuge vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel geprüft werden.

  • Achten Sie auf richtige Arbeitshöhen, gute Standsicherheit und ausreichende Bewegungsfreiheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten die Handwerkzeuge bestimmungsgemäß verwenden.

  • Gewährleisten Sie, dass beschädigte Handwerkzeuge umgehend dem Gebrauch entzogen, fachgerecht repariert oder ggf. ausgetauscht werden.

  • Reinigen Sie die Werkzeuge bei übermäßiger Verschmutzung.

  • Lagern Sie die Handwerkzeuge sicher und übersichtlich.

Hammer

Die Hammerstielbefestigung muss dauerhaft sein. Es eignen sich zum Beispiel spezielle Keile mit Widerhaken, Ringkeil oder Querstiften. Der Keil muss schräg zur Hammerkopfachse eingeschlagen werden, sodass der Stiel allseitig an das Auge gepresst wird.

Verwenden Sie Hämmer mit Stielschutzmanschetten. Wählen Sie den richtigen Hammer für den entsprechenden Einsatz aus. Bei Verschleiß oder Beschädigungen entscheiden Sie, ob der Hammer ablegereif ist. Halten Sie einzuschlagende Nägel in der Nähe des Hammerkopfs.

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Abb. 44
Der Keil ist schräg zur Hammerkopfachse eingeschlagen.

Meißel, Körner

Die Meißelschneide muss scharf sein und den richtigen, werkstückabhängigen Keilwinkel aufweisen. Veranlassen Sie, dass der entstehende Bart am Schlagende nass weggeschliffen wird und schleifen Sie die Fase an (Härteerhalt). Sorgen Sie dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksamen Handschutz (zum Beispiel tellerartige Handgriffe) und eine Schutzbrille verwenden.

g_bu_1290_as_101.jpgBeste Praxis

Die Meißelschneide muss immer scharf sein. Sie darf nicht zu spitz angeschliffen werden, weil sie sonst ausbrechen könnte. Je nach dem zu bearbeitenden Werkstoff sind Keilwinkel zwischen 30° und 80° angezeigt.

Schraubendreher

Schraubendreher dürfen nicht als Stemm- oder Brechwerkzeug genutzt werden. Wählen Sie eine passende Größe und Form aus. Sorgen Sie dafür, dass kleinere Werkstücke nicht in der Hand gehalten, sondern in den Schraubstock gespannt werden.

Feilen

Achten Sie darauf, dass das Heft an der Angel sicher befestigt ist. Unterweisen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, dass die Angel tief genug im Griff eingesetzt wird, dabei aber nicht am Werkzeug aufliegt.

Lassen Sie beschädigte Griffe unverzüglich erneuern. Jedes Flicken und Reparieren ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.

Schraubenschlüssel

Sorgen Sie dafür, dass Schraubenschlüssel nicht zum Schlagen oder Hebeln verwendet werden. Wählen Sie Maul-, Ring- oder Steckschlüssel gemäß dem vorgesehenen Verwendungszweck aus. Es sind nur passende Schlüsselweiten zu verwenden. Unterweisen Sie die Beschäftigten darin, dass das Drehmoment bei normalem Schraubenschlüssel nicht durch aufgesteckte Rohre vergrößert wird. Dafür sind Spezialwerkzeuge zu verwenden.

g_bu_1290_as_77.jpgVerwenden Sie keine Schlüsselverlängerung. Ringschlüssel sind Maulschlüsseln vorzuziehen.

Sägen

Sorgen Sie dafür, dass die Sägeblätter scharf gehalten werden. Stumpfe Sägeblätter sind auszuwechseln. Abgenutzte Schränkung kann zu Verklemmungen und Brüchen des Sägeblatts führen.

g_bu_1290_as_77.jpgDas Sägeblatt muss fest im Bogen eingespannt sein. Zum Ansetzen ist die Säge leicht zu neigen. Das Arbeitsstück ist so einzuspannen, dass es möglichst wenig federt.

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Sorgen Sie dafür, dass bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur isolierte Handwerkzeuge mit dem internationalen Kennzeichen oder dem Sonderkennzeichen nach DIN EN 60900/VDE 0682 Teil 201 (3) eingesetzt werden. Die Isolierung darf beim Einsatz nicht beschädigt werden.

Lagern Sie isolierte Handwerkzeuge getrennt von anderen Werkzeugen.

3.4.2 Handmaschinen

Bohrmaschinen, Trennschleifer und Co. zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Unter diesem Begriff werden alle Maschinen zusammengefasst, die während des Betriebs transportiert werden können. Handmaschinen sind auf spezifische Arbeitsvorgänge abgestimmt und dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Wer beim Kauf auf das GS- oder/und das CE-Zeichen achtet, kauft Maschinen, die dem vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entsprechen. Kraftbetriebene Handmaschinen stehen stets im unmittelbaren Kontakt zum Menschen. Unsachgemäße Handhabung und Manipulation können zu Unfällen führen.

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Abb. 45
Winkelschleifer

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Abb. 46
Handbohrmaschine

g_bu_1290_as_69.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

g_bu_1290_as_139.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-001 "Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen"

  • DGUV Test-Information 03: Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen

  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 011 "Arbeiten mit Handbohrmaschinen"

  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074 "Winkelschleifer"

g_bu_1290_as_99.jpgGefährdungen

Bei der Arbeit mit handgeführten Maschinen entstehen besondere Gefährdungen durch:

  • nicht bestimmungsgemäße Verwendung,

  • Beschädigungen und fehlende Sicherheits- und Haltevorrichtungen,

  • mangelnde Kenntnisse in Bezug auf Ergonomie bei der Maschinenarbeit,

  • Lärm,

  • wegfliegende Teile und Späne, Funkenflug,

  • lange Haare, weite Ärmel, Bänder bei rotierenden Maschinen.

g_bu_1290_as_94.jpgMaßnahmen

Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maschine, des Arbeitsverfahrens und der Arbeitsumgebung. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung die örtlichen Bedingungen am Arbeitsplatz, an dem Sie die Maschine verwenden wollen, wie hochgelegene Arbeitsplätze, Zugänglichkeit oder enge Räume. Weitere Einflussmöglichkeiten für die Arbeitsumgebung ergeben sich zum Beispiel aus Witterungsbedingungen, Feuchte oder Nässe sowie beengte Arbeitsverhältnisse.

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Abb. 47
CE-Kennzeichnung

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Abb. 48
GS-Prüfzeichen

Technische Schutzmaßnahmen

  • Stellen Sie allen Beschäftigten geeignete Handmaschinen zur Verfügung und unterweisen Sie sie in die richtige Verwendung und Handhabung (Ansetzen, Halten, Führen und Absetzen).

  • Sorgen Sie dafür, dass die Maschinen bestimmungsgemäß laut Hersteller verwendet werden. Beim Einkauf von Werkzeugen sollte unter Beachtung der Standzeit und der Arbeitssicherheit auf Qualität und bestimmte Kennzeichnungen geachtet werden. Vorsicht ist bei sogenannter Billigware geboten. Sie erfüllt häufig nicht die Anforderungen, die für den rauen Baustellenbetrieb erforderlich sind.

  • Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Handmaschinen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Kennzeichnungen auf einem elektrischen Betriebsmittel enthalten viele wichtige Informationen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller beispielsweise, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Beim Einkauf von handgeführten Maschinen sollte auch auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) geachtet werden. Maschinen, die dieses Zeichen tragen, wurden in Bezug auf den Arbeitsschutz einer besonderen Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut unterzogen.

  • Weitere Kennzeichnungen weisen auf Schutzkleinspannung, Schutzisolierung oder auf die Eignung für einen rauen Betrieb hin. Auch die Kennzeichnung der Netzanschlussleitung gibt Aufschluss über mögliche Einsatzbereiche.

  • Der IP-Code (zum Beispiel IP 54) verrät den Schutzgrad gegen Fremdkörper und Staub sowie gegen Nässe. IP steht für "International Protection". Danach folgen immer zwei Ziffern. Die erste bestimmt den Schutzgrad für Berührungs- und Fremdkörperschutz, während die zweite Kennziffer den Grad des Wasser- beziehungsweise Feuchtigkeitsschutzes angibt.

  • Rüsten Sie fein zerspanend arbeitende Handmaschinen mit wirksamer integrierter oder externer Absaugung aus oder schließen Sie an eine geeignete externe Absaugvorrichtung an (fast alle zerspanend arbeitenden Handmaschinen zur Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen erfordern diese Ausrüstung).

Betrieb allgemein

Sorgen Sie dafür, dass:

  • die Handmaschinen entsprechend der Bedienungsanleitung verwendet werden.

  • Führungshilfen eingesetzt werden.

  • Sicherheits- und Haltevorrichtungen benutzen werden.

  • Werkstücke beim Bearbeiten sicher liegen.

  • Handmaschinen unbeschädigt sind. Lassen Sie defekte elektrische Maschinen nur durch Elektrofachkräfte Instand setzen!

  • Maschinen erst abgelegt werden, wenn sie stillstehen.

Veranlassen Sie, dass Kontroll-, Einstell- und Rüstvorgänge nur bei ausgeschalteter Handmaschine erfolgen. Sorgen Sie dafür, dass die Maschine vor Inbetriebnahme geprüft wird, zum Beispiel auf defekte elektrische Zuleitungen, auf fehlende Notausschalter oder ungeeignete AN-AUS-Schalter.

Stellen Sie den Beschäftigten geeignete PSA zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass sie verwendet werden, zum Beispiel:

  • Gehörschutz beim Sägen, Fräsen, Hobeln und Schleifen,

  • Augenschutz beim Arbeiten mit Winkel- oder Trennschleifer bzw. beim Arbeiten über Kopf (bei allen Maschinen),

  • Atemschutzmaske (Filterklasse P2) bei der Zerspanung von Holzwerkstoffen und bei der Feinzerspanung von Holz und Holzwerkstoffen (nur dann, wenn eine wirksame Absaugeinrichtung nicht möglich ist).

g_bu_1290_as_101.jpgBeste Praxis

Erläutern Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass bei einem Abweichen von der bestimmungsgemäßen Verwendung gravierende Verletzungen (zum Beispiel Verstümmelung) die Folgen sein können.

Winkelschleifer

Beachten Sie die Maßnahmen nach Abschnitt 3.7.1.

Handbohrmaschine

Das Arbeiten mit Bohrmaschinen wird in Bezug auf die Unfallgefahr oft unterschätzt. Besondere Gefährdungen sind gegeben, wenn:

  • keine zweckentsprechenden oder unscharfe Bohrer verwendet werden.

  • beim Bohren harter Materialien die Bohrstelle nicht angekörnt wird.

  • beim Bohren (z. B. von Holz) mit zu großem Andruck gearbeitet wird.

Unter den Handbohrmaschinen und den Bohrern gibt es Vielzweck- und Spezialversionen. Wählen Sie die für Ihre Arbeit geeignete Maschine und einen für das Material und den Maschinentyp passenden Bohrer aus.

Sorgen Sie dafür, dass alle Beschäftigten beim Einsatz von Handbohrmaschinen folgende Maßnahmen beachten:

  • Immer mit Schutzbrille arbeiten.

  • Immer ohne Handschuhe arbeiten.

  • Beim Bohren auf einen sicheren Stand achten.

  • Niemals bohren, wenn man auf einer Anlegeleiter steht.

  • Auf eine sichere Kabelführung achten. Kabel sind so abzulegen, dass Stolperstellen, aber auch Beschädigung des Kabels, z. B. durch Überfahren, Quetschen oder scharfe Kanten, vermieden werden.

  • Vor dem Einspannen oder Wechseln des Bohrers den Netzstecker ziehen, um ein ungewolltes Anlaufen der Maschine auszuschließen.

  • Den Bohrer immer fest im Bohrfutter einspannen.

  • Vor dem Bohren kontrollieren, ob der Bohrfutterschlüssel abgezogen ist.

  • Beim Bohren die Bohrmaschine mit beiden Händen halten. Gegebenenfalls sind Zusatzhandgriffe zu montieren.

  • Ein- und Ausschalten nur über den Geräteschalter, nicht mit dem Stecker.

  • Handbohrmaschine vor dem Ablegen ausschalten und Stillstand abwarten.

  • Bohrfutter/Bohrer immer auslaufen lassen, niemals mit der Hand abbremsen.

g_bu_1290_as_101.jpgBeste Praxis

Eine Plakette auf der Bohrmaschine weist darauf hin, dass die Maschine geprüft ist. Die Bedienperson muss die Maschine vor jeder Verwendung auf offensichtliche Schäden hin prüfen. Das Gehäuse muss zum Beispiel mechanisch intakt und auch das Zuleitungskabel muss in Ordnung sein.

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Abb. 49
Handbohrmaschine

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Abb. 50
Bohrer

3.4.3 Arbeiten mit Eintreibgeräten

Eintreibgeräte werden überwiegend auf Baustellen eingesetzt. In der Werkstatt werden sie zum Herstellen von Kisten, Paletten oder Holzverpackungen verwendet. Es gibt pneumatische/druckluftbetriebene, gasexplosive und elektrische, auch akkubetriebene Eintreibgeräte.

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Abb. 51
Eintreibgerät und Details

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Abb. 52
Skizze Eintreibgerät und Details

g_bu_1290_as_69.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 56 und 57 "Arbeiten mit Schussapparaten"

  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2141 "Gefährdung durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

g_bu_1290_as_139.jpgWeitere Informationen
  • DIN EN ISO 11148-13:2019-07: "Handgehaltene nicht-elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 13: Eintreibgeräte"

  • DIN EN 60745-2-16:2011-07: "Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 2-16: Besondere Anforderungen für Eintreibgeräte"

  • DIN EN ISO 11148-13 "Handgehaltene nicht-elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 13: Eintreibgeräte"

  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 014 "Arbeiten an Eintreibgeräten"

g_bu_1290_as_99.jpgGefährdungen
  • Getroffenwerden von Eintreibgegenständen, Holzsplittern und Magazinierungsrückständen

  • Stürzen, Herunterfallen von den Anstell- oder Anlegeleitern

  • Muskel-Skelett-Schädigungen durch mechanische Stöße (Vibrationen)

  • Impulslärmbelastungen

  • Verletzungsmöglichkeiten durch Rückschlag und unbeabsichtigtes Auslösen

g_bu_1290_as_94.jpgMaßnahmen

Beschaffenheit

In Abhängigkeit von der Länge der verwendbaren Befestigungsmittel (Nägel), müssen Eintreibgeräte mit einer Auslösesicherung ausgerüstet sein.

Tabelle 3 Auslösesystem

Länge der EintreibgegenständeAuslösesystemBesondere Anforderungen
> 130 mmEinzelauslösung mit Sicherungsfolgedie Auslösesicherung muss in jeder Lage des Gerätes zuverlässig in die Ausgangslage zurückkehren
≤ 130 mmEinzelauslösung mit Auslösesicherungdie Auslösesicherung muss in jeder Lage des Gerätes zuverlässig in die Ausgangslage zurückkehren
≤ 100 mm > 65 mmKontaktauslösung≥ 125 % des Gerätegewichtes a) als Rückstellkraft der Auslösesicherung
≤ 65 mmKontaktauslösung≥ 60 % des Gerätegewichtes a) als Rückstellkraft der Auslösesicherung
Dauerauslösung mit Auslösesicherung≥ 60 % des Gerätegewichtes a) als Rückstellkraft der Auslösesicherung

Eintreibgeräte, die mit dem Auslösesystem "Kontaktauslösung" oder "Dauerauslösung" ausgestattet sind, dürfen auf Baustellen mit Arbeitsplatzwechseln über Treppen, Leitern und leiterähnlichen Konstruktionen, insbesondere bei Arbeiten auf Schrägdächern und auf Gerüsten, nicht eingesetzt werden. Geräte, die für diese Arbeiten verwendet werden, müssen mit einem speziellen Auslösesystem ausgerüstet sein, sofern sie eine Auslösesicherung benötigen (siehe Tabelle 3).

Sie können in der Betriebsanleitung des Geräteherstellers nachlesen, mit welchem Auslösesystem Ihr Eintreibgerät ausgestattet und für welche Verwendung es geeignet ist.

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Abb. 53
Symbol für Auslösesicherung

Tabelle 4 Sicherungssysteme nach DIN EN 792

Einzelauslösung mit Sicherungsfolge
Erster Schuss
  1. a)

    Auslösesicherung (7) aufsetzen

  2. b)

    Auslöser drücken

Weitere Schüsse
Immer a)

dann b)
Einzelauslösung mit Auslösesicherung
Erster Schuss
  1. a)

    Auslösesicherung (7) aufsetzen

  2. b)

    Auslöser drücken

Weitere Schüsse
Die Auslösesicherung kann betätigt bleiben, der Auslöser muss immer neu betätigt werden
Kontaktauslösung für "Baustellenbereiche" nicht zulässig
Erster Schuss
  1. a)

    Auslösesicherung (7) aufsetzen

  2. b)

    Auslöser drücken

Weitere Schüsse
Es braucht nur einer der beiden erneut betätigt zu werden

Vor den Arbeiten mit druckluft- oder gasbetriebenen Eintreibgeräten

  • Sorgen Sie dafür, dass der maximale Betriebsdruck (auf dem Gerät vermerkt) nicht überschritten wird.

  • Sorgen Sie dafür, dass vor dem Anschließen des Geräts an eine Druckleitung das Magazin entleert wird.

  • Bei druckluftbetriebenen Geräten sollten unbedingt Druckminderer mit einem Sicherheitsventil verwendet werden, um Drucküberschreitungen zu verhindern.

  • Veranlassen Sie, dass alle Beschäftigten bei Tätigkeiten mit druckluftbetriebenen Geräten Gehörschutz und (je nach Arbeitsbedingungen) auch eine Schutzbrille tragen.

  • Achten Sie darauf, dass nur die vom Hersteller für das jeweilige Gerät vorgeschriebenen Befestigungsmittel verarbeitet werden.

  • Achten Sie darauf, dass nur Druckschläuche verwendet werden, die für den entsprechenden Betriebsdruck zugelassen sind.

  • Gasbetriebene Eintreibgeräte dürfen nicht in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen betrieben werden.

Betrieb

Achten Sie auf eine stets einwandfreie Beweglichkeit der Freischusssicherung oder des Sicherheitskontaktauslösers. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass das Werkzeug noch Nägel enthält.

Sorgen Sie deshalb dafür:

  • dass Personen das Eintreibgerät niemals auf sich selbst oder andere Personen richten.

  • die Eintreibgeräte so gehalten werden, dass bei einem eventuellen Rückstoß nicht der Kopf oder der Körper verletzt werden können.

  • dass Störungen und Einstellungen am Gerät nur mit abgekoppelter Druckluftleitung durchführt werden dürfen!

  • dass bei Verwendung von Eintreibgeräten, die mit Gaskartuschen betrieben werden,

    • nur vom Hersteller bestimmte Gaskartuschen verwendet werden.

    • die Geräte nur im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen verwendet werden.

    • das Gerät nicht vor Heizlüftern oder auf Öfen und nicht in der Nähe von brennbaren Materialien gelagert wird.

    • das Gerät nach den Bestimmungen des Herstellers gereinigt wird (Brennkammer).

    • die Gaskartuschen nie Temperaturen von mehr als 50 °C ausgesetzt sind.

Sorgen Sie dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

  • das Eintreibgerät niemals mit gezogenem Auslöser transportieren.

  • vor Ablegen des Geräts den Finger vom Auslöser nehmen.

  • die Eintreibgeräte so ablegen, dass nicht durch versehentliches Anstoßen oder Hängenbleiben die Freischusssicherung ausgelöst werden kann.

  • nach beendeter Arbeit Eintreibgeräte von der Druckluftleitung oder, bei elektrischen Eintreibgeräten, vom Netz trennen, und das Magazin vollständig entleeren.

  • bei Geräten, die mit Akku und Gaskartuschen betrieben sind,

    • die Akkus und die Gaskartuschen aus dem Gerät entfernen.

    • das Eintreibgerät ausschließlich im Gerätekoffer mit entfernten Akku und Gaskartusche verwahren.

    • bei Störungen erst Akku oder Gaskartusche entfernen, das Magazin entleeren und dann erst den Fehler suchen.

Tabelle 5 Mindestabstände für Befestigungen auf Stahl- oder Betonuntergründen

Befestigungen bei der Montage auf Stahl- oder Betonuntergründen
1. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände zu freien Kanten einzuhalten
Werkstoff/GeräteartMauerwerkBeton/StahlbetonStahl
Eintreibgeräte5 cm5 cm3-facher Nagelschaftdurchmesser
2. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände der Nagelsetzbolzen untereinander einzuhalten
Werkstoff/GeräteartMauerwerkBeton/StahlbetonStahl
Eintreibgeräte10-facher Nagelschaftdurchmesser10-facher Nagelschaftdurchmesser5-facher Nagelschaftdurchmesser
Befestigungen auf hartem Untergrund (z. B. Beton), das Gerät ausschließlich im 90° Winkel
zur Befestigungsfläche aufsetzen (x- und y-Achse)
Vom 90° Winkel nie mehr als 15° abweichen - Abprallgefahr!

ohne Eintreibgegenstände