Abschnitt 4 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Titel: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung
Abschnitt 4 – 4 Wissensvermittlung, Unterweisung
Wer sich auskennt, findet sich sicher zurecht ...
Wie vermitteln Sie Wissen und Fertigkeiten erfolgreich? So geht’s am Besten:
Bei der Unterweisung der Fahrradzustellerin oder des Fahrradzustellers wird z. B. der tägliche Sicherheits-Check, die richtige Beladung und die den individuellen Körpermaßen angepasste Sattelhöhe und Lenkerposition gezeigt. Der Zusammenhang von richtiger Beladung und sicherem Fahrverhalten sowie Vermeidung zu hoher Belastungen wird erklärt. Praktische Übungen mit dem Fahrrad festigen die vermittelten Kenntnisse und motivieren zum sicherheitsgerechten Verhalten. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass das Tragen eines Fahrradhelms schweren Kopfverletzungen vorbeugen kann.
... Wissensvermittlung für alle Beschäftigten!
Was ist wichtig?
Einweisen anhand der Betriebsanweisung/Bedienungsanleitung.
Praktische Erfahrungen weitergeben.
Örtliche Gegebenheiten zeigen und Besonderheiten erklären.
Inhalte von Vorschriften, Regeln und Anweisungen im Betrieb praxisnah vermitteln.
Unterweisungsinhalte, Datum und Teilnehmende dokumentieren.
Praktische Umsetzung des vermittelten Wissens fördern.
Wissen regelmäßig wiederkehrend auffrischen und ergänzen.
Eine Verständniskontrolle zu den Unterweisungsinhalten findet statt.
Beschäftigte motivieren, sich bei festgestellten Mängeln an die Führungskraft als Ansprechperson zu wenden
Besondere Vorkommnisse, z. B. Unfälle, Schäden werden nicht nur erfasst, sondern auch ausgewertet.