DGUV Information 208-035 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen ...

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Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 1
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Titel: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich

Die Bearbeitung von Sendungen kann gegliedert werden in die Tätigkeitsbereiche:

  • Anliefern/Abholen vom Versender bzw. der Versenderin

  • Stationäres Sortieren, Umschlagen und innerbetrieblicher Transport

  • Zustellen/Ausliefern beim Adressaten bzw. der Adressatin

In dieser DGUV Information geht es ausschließlich um den dritten Tätigkeitsbereich, das Zustellen/Ausliefern von Sendungen beim Adressaten oder der Adressatin.

Organisatorische Hinweise auf Arbeitsmittel und Schutzkleidung/Bekleidung beziehen sich nur auf vom Arbeitgeber bereitgestellte.