DGUV Grundsatz 312-003 - Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen

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Abschnitt 4.1 - 4 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
4.1 Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung der Prüfungsteilnehmenden, u. a. mit Namen, Geburtsdatum, Lichtbild, erfolgt schriftlich durch die Ausbildungsstätte bei der Zertifizierungsstelle. An der Prüfung können nur schriftlich angemeldete Personen teilnehmen.

Prüfungsteilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig geeignet sein. Die fachliche Eignung wird durch die bestandene Prüfung nachgewiesen. Weitere Details hierzu beinhalten die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" und die DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren".

g_bu_1286_as_2.jpgHinweis
Der Nachweis der körperlichen Eignung kann z. B. durch Eignungsuntersuchungen hinsichtlich Arbeiten mit Absturzgefahr erfolgen.

Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) werden meistens in exponierten Arbeitsumgebungen durchgeführt. Bei einem Unfall ist die Erste-Hilfe-Versorgung der verunfallten Person und gegebenenfalls eine unverzügliche Rettung notwendig. Jeder und jede Prüfungsteilnehmende sollte daher eine betriebliche Ersthelferausbildung vor Beginn der Prüfung absolviert haben.