DGUV Information 206-030 - Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten Handlungsleitfaden für Führungskräfte

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Abschnitt 4 - 4 Rückkehr nach Krankheit in das Unternehmen

Wiedereingliederung und Integration

Psychische Erkrankungen haben den gleichen Stellenwert wie körperliche Erkrankungen. Die Führungskraft sollte Vorbild für die Kolleginnen und Kollegen sein und der oder dem Betroffenen signalisieren: "Willkommen zurück".

Kehrt eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter nach Erkrankung wieder in den Betrieb zurück, gibt es verschiedene Wege und Maßnahmen für die betriebliche Reintegration.

Bei den betrieblichen Maßnahmen steht nicht die Krankheitsdiagnose im Vordergrund, sondern die mehr oder weniger stark ausgeprägten Krankheitsfolgen sowie die darauf abzustimmende Wiedereingliederung.

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Ziele von Wiedereingliederung in das Unternehmen sind:

  • Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden

  • Aufzeigen und Beseitigen eventueller betrieblicher Ursachen für die Erkrankung

  • Ableitung passgenauer Maßnahmen für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter entsprechend der aktuellen Leistungsfähigkeit

  • Schaffen einer Vertrauensbasis zwischen Rückkehrenden, der Führungskraft und den Kolleginnen und Kollegen

  • Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit

Möglichkeiten der Wiedereingliederung (in Abhängigkeit von der Krankheitsdauer) sind:

  • Krankenrückkehrgespräch

  • Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Auch während einer Erkrankung und vor Rückkehr in das Unternehmen ist es vielen betroffenen Beschäftigten wichtig, dass sie nach wie vor Kontakt zum jeweiligen Arbeitsteam und zu Vorgesetzten haben. Sie erleben es oft als positiv, wenn man sich nach ihrem Befinden erkundigt und sie über betriebliche Belange und Veränderungen informiert werden. Dies sollte natürlich nur dann geschehen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dies wünscht.

Zu bedenken ist grundsätzlich, dass eine Rückkehr nach psychischer Störung für Betroffene eine große emotionale Belastung sein kann.

Jede psychische Erkrankung verläuft anders und deshalb gibt es keine Standardlösung für die Wiedereingliederung. Folgende Empfehlungen haben sich für eine erfolgreiche Rückkehr von erkrankten Mitarbeitenden bewährt:

  • Im Vorfeld muss die Führungskraft mit der oder dem Rückkehrenden besprechen, welche Wünsche und Vorstellungen die betroffene Person hinsichtlich ihrer Arbeitstätigkeit, ihrer Arbeitszeit und des sozialen Miteinanders hat. Die Führungskraft prüft, ob die geäußerten Wünsche und Vorstellungen mit der betrieblichen Realität in Einklang gebracht werden können.

  • Die Kolleginnen und Kollegen sind von der Führungskraft über die bevorstehende Rückkehr zu informieren. Mitgeteilt werden die notwendigen Maßnahmen und Veränderungen, die die Arbeit und das Team betreffen.

  • Gegebenenfalls ist ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens in Betracht zu ziehen.

  • Die betroffene Person wird gebeten, auftretende Schwierigkeiten im Arbeitsprozess und/oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zeitnah mit der Führungskraft zu besprechen.

  • Die Führungskraft sollte den Verlauf der Reintegration ins Team beobachten: Gibt es zwischenmenschliche Konflikte und müssen gegebenenfalls weitere Anpassungen vorgenommen werden?

Empirische Untersuchungen haben belegt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls bei psychisch Erkrankten nach neun bis elf Monaten am größten ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer länger währenden betrieblichen Begleitung nach Rückkehr in das Unternehmen.

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