DGUV Grundsatz 312-002 - Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Messaufbau

Die Prüfung des Hörgeräts erfolgt in einem diffusen Schallfeld an einem Kopfsimulator (ATF 45CA der Fa. GRAS), der mit einem Ohrsimulator entsprechend DIN EN 60318-4:2010-12 [4] und einer Ohrkanalverlängerung (GR1069 der Fa. GRAS) ausgestattet ist. Die in dem verwendeten Messaufbau wirkende Ohrübertragungsfunktion des Kunstkopfes ist mit 1/f-Rauschen bei einem Terzbandpegel von 70 dB SPL zu bestimmen und festzuhalten. Diese Übertragungsfunktion wird im Folgenden dafür verwendet, um die am Ohrsimulator aufgezeichneten Messsignale in Anlehnung an die DIN EN ISO 11904-2:2005-02 [5] auf das äußere Diffusfeld zu korrigieren. Anschließend wird dann jeweils der A-bewertete Summenpegel berechnet.

Das Hörgerät wird wie in der späteren Anwendung an den Kunstkopf angekoppelt, sodass über die Schallaustrittsöffnung, z. B. das Ende des Schallschlauchs oder die Öffnung eines Ex-Hörers, Schall ungehindert in die Ohrkanalverlängerung abgeben werden kann. An welcher Seite des Kunstkopfs (links oder rechts) die Ankopplung erfolgt, ist frei wählbar und sollte dokumentiert werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Ankopplung den Ohrkanal des Kunstkopfes so gut abdichtet, dass bei ausgeschaltetem Hörgerät ein Kriteriumspegel von ≥ 110 dB(A) erreicht wird. Sollten verschiedene Ankopplungen möglich sein, z. B. normaler Schallschlauch und Dünnschlauch oder verschiedene Ex-Hörer-Modelle, ist jede Art der Ankopplung separat zu prüfen.

Es muss sichergestellt werden, dass bei der Messung am Referenzpunkt ohne Kunstkopf für alle Prüfgeräusche und alle Pegel eine verzerrungsfreie Wiedergabe der Signale mit einer Abweichung in den Terzbändern von 100 Hz bis 10 kHz von jeweils < 2 dB gewährleistet ist. Zudem sollte der diffusfeld-korrigierte A-bewertete Summenschalldruckpegel am Ohrsimulator des Kunstkopfs bei einer Messung ohne Gehörschutz-Otoplastik und Hörgerät für alle Prüfgeräusche und alle Pegel mit einer Toleranz von ± 1 dB dem Sollpegel entsprechen. Durch die A-bewertete Diffusfeldkorrektur entspricht der Sollpegel dem A-bewerteten Eingangspegel.