Abschnitt 3 - 3 Anforderungen an die Gehörschutz-Otoplastiken
Die verwendeten Gehörschutz-Otoplastiken müssen dem Prüfgrundsatz GS-IFA-P16 [1] entsprechen. Diese Otoplastiken sind mit dem geeigneten Anschlussstück geprüft und zugelassen.
Insbesondere ist eine Funktionskontrolle jeder Gehörschutz-Otoplastik vor der ersten Verwendung durchzuführen.