DGUV Grundsatz 312-002 - Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich und Zielgruppe

In diesem DGUV Grundsatz werden Anforderungen und Prüfverfahren für den Einsatz von Hörgeräten mit einer Gehörschutz-Otoplastik in Lärmbereichen beschrieben. Der Inhalt dieses DGUV Grundsatzes richtet sich zum einen an Prüfstellen und Hersteller von Hörgeräten, für die die Anforderungen an die Geräte und die Prüfverfahren für den Einsatz in Lärmbereichen relevant sind. Zum anderen werden aber auch Anforderungen bei der Abgabe von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen beschrieben. Daher richtet sich dieser DGUV Grundsatz insbesondere auch an Hörakustiker und Hörakustikerinnen sowie die Leistungsträger, welche eine Versorgung mit Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen durchführen oder veranlassen.