DGUV Grundsatz 312-002 - Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen

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Anhang 1 - Wichtige Inhalte für Hörakustiker und Hörakustikerinnen im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten für Lärmbereiche

  1. 1

    Regelwerke im Arbeitsschutz

    • LärmVibrationsArbSchV, TRLV Lärm, DGUV Regel 112-194, Verordnung (EU) 2016/425, ArbMedVV

    • Schallpegel am Arbeitsplatz, Grenz- und Auslösewerte, Lärmbereiche

    • Benutzung von Gehörschutz nach Arbeitsschutzrecht (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)

  2. 2

    Messtechnik und Kenngrößen

    • Bestimmung/Messung von Lärm am Arbeitslatz

    • Unterschied zwischen Schallpegel am Arbeitsplatz, am Ohr und im Ohrkanal (Theorie)

    • Einsatz des In-situ-Messverfahrens zur Bestimmung eines Freifeldschalldruckpegels nach TRLV Lärm

    • Wichtige Schallpegel:

      • A-bewerteter momentaner Schalldruckpegel LA

      • A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel LAeq

      • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h

      • C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel LpC,peak

      • maximal zulässige Expositionswerte L‘EX,8h und L‘pC,peak

  3. 3

    Gehörschutz als PSA - Auswahl und Einsatz

    • Anforderungen an Hörbarkeit von Sprache und Warnsignalen

    • Otoplastik zum Einsatz als Gehörschutz (Gehörschutz-Otoplastik)

    • Zulassung von Gehörschutz auf dem europäischen Markt nach PSA-Verordnung

    • Konformitätsbewertungsverfahren entsprechend PSA-Verordnung

    • Pflichten der Hersteller oder Inverkehrbringer von Gehörschutz

    • Pflichten der Händler von Gehörschutz

    • IFA-Positivliste der zugelassenen Gehörschützer mit Eignung für spezielle Einsatzfälle

    • Lagerung, Ausgabe, Inspektion und Austausch von Gehörschutz

    • Funktionskontrolle von Gehörschutz-Otoplastiken vor der ersten Verwendung

  4. 4

    Hörgeräte im Lärmbereich

    • Tragen von Hörgeräten in Lärmbereichen nach Arbeitsschutzrecht

    • Grenzen für die Nutzbarkeit von Hörgeräten im Lärmbereich

    • Hörtest am simulierten Arbeitsplatz in der Audiometrie-Kabine

    • Durchführung der In-situ-Messung der Schallpegel am Ohr am Arbeitsplatz oder in der Audiometrie-Kabine mit dem Arbeitsplatzpegel

    • Nachweis der Hörgeräteeinstellung zur Kommunikation am Arbeitsplatz für die Unfallversicherungsträger