Abschnitt 3.3 - 3.3 Arbeiten in Leitständen, Messwarten, Steuerständen
Wegen der zunehmenden Automation werden immer mehr Beschäftigte verstärkt an ständigen Arbeitsplätzen mit Steuer-, Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in geschlossenen Leitständen, Messwarten und Steuerständen beschäftigt.
Das bewirkt eine immer höhere Verantwortung einer einzelnen Person für den Produktionsprozess. Fehlbedienung kann zu hohen Sach- und schwerwiegenden Personenschäden führen. Es muss deshalb auf optimale Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal geachtet werden, um sichere Produktionsbedingungen zu gewährleisten. Für die unmittelbare Umgebung ist ebenfalls eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung notwendig.
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Gefährdungen |
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1. Gefährliche Umgebung
Leitstände, Messwarten und Steuerstände und deren Zugänge befinden sich oft in einer gefährlichen Umgebung. Aufgrund der metallurgischen Prozesse muss mit Gefährdungen durch feuerflüssige Massen, Gase, Explosionen und durch andere Materialien (z. B. Zuschläge, Beschickungsgut) gerechnet werden. Ebenso kann das Bedienpersonal gefährdet werden, wenn der Leitstand durch Krane und deren Lasten sowie Fahrzeuge (Stapler) angefahren wird.
2. Physikalische Einwirkungen
Wegen der hohen geistigen Beanspruchung muss besonders auf Lärm und Vibrationen geachtet werden, die sich an den Anlagen nicht immer vermeiden lassen. Niederschwellige Lärm- und Vibrationseinwirkungen in Leitständen, Messwarten oder Steuerständen, können, selbst dann, wenn durch sie keine direkten Gesundheitsgefährdungen hervorgerufen werden, durch die Erhöhung der Beanspruchung (z. B. Störung der Konzentration, Kommunikation und Informationsaufnahme) zu einer Belastung des Bedienpersonals führen. Laute Geräusche können die Kommunikation und Informationsweitergabe stören, sodass es zu Fehlbedienungen kommen kann.
Mit dem Auftreten elektromagnetischer Felder (EMF) ist besonders an elektro-metallurgischen Anlagen zu rechnen.
3. Ergonomische Grundanforderungen
Es sind außerdem anspruchsvolle Sehaufgaben bei der Bildschirmarbeit und der optischen Beobachtung von Prozessen und Arbeitsvorgängen zu leisten.
Konzentrationsmängel, bedingt durch eine ungeeignete Arbeitsumgebung (unzureichende ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen) und schlechte Raumbedingungen (Temperatur, Luftqualität usw.), können schwerwiegende Folgen haben.
Maßnahmen |
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Zu 1. Gefährliche Umgebung
Leitstände sowie ihre Zu- und Abgangswege müssen gegen Gase, Flammen, feuerflüssige Massen und anderes Material besonders geschützt sein, wenn sie nicht in einem sicheren Abstand angeordnet sind. Besonders dann, wenn Chargier- oder Abstichvorgänge beobachtet werden sollen oder der Leitstand sich in unmittelbarer Nähe eines metallurgischen Aggregats (Ofen, Gießanlage) befindet, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Eine stabile Konstruktion und gegebenenfalls ein Überfahrverbot für Krane mit Lasten sind erforderlich.
Flucht- und Rettungswege müssen entsprechend dimensioniert und in ausreichender Zahl vorhanden sein oder in einen gesicherten Bereich führen. Sie müssen ständig freigehalten werden.
Zu 2. Physikalische Einwirkungen
Leitstände sind lärm- und vibrationsgeschützt (schwingungsentkoppelt) auszuführen. Wegen der hohen geistigen Beanspruchung sind maximale Lärmwerte von 55 dB anzustreben; in begründeten Ausnahmefällen (alte Anlagen) höchstens 70 dB. Das kann auch nachträglich durch besondere Dämmung und den Einbau von Doppeltüren (Schleusen) erzielt werden.
Zum Thema Gebäudeschwingungen werden in der TRLV "Vibrationen" (Teil 1, Kap. 6.6) Beschleunigungs-Anhaltswerte genannt. Diese betragen an Arbeitsplätzen in Leit-/Steuerständen oder Messwarten bei überwiegend geistiger Tätigkeit als Tagesexpositionswert A(8) = 0,015 m/s2 und als maximaler Momentanwert amax,w,F = 0,045 m/s2. Die Werte sollten nicht überschritten werden.
Zu den Themen Einwirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) und deren Beurteilung können die DGUV Vorschriften 15 und 16 "Elektromagnetische Felder" und die DGUV Information 203-026 "Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben" herangezogen werden.
Zu 3. Ergonomische Grundanforderungen
Leitstände sollen den ergonomischen Grundsätzen nach der DIN EN ISO 11064 entsprechen.
Für die Arbeit in Leitständen gelten analog die Regeln für Bildschirmarbeitsplätze. Bei der Sicht nach draußen muss direkte Blendung vermieden werden oder die Verglasung muss angepasst oder externe Lichtquellen verändert werden. Um die Blendung durch interne Lichtquellen im Leitstand zu minimieren, wird eine dimmbare Beleuchtung empfohlen.
Flachbildschirme sind unempfindlich gegen Verzerrungen durch EMF und sollten deshalb alte Monitore ersetzen. Insgesamt sollte die Zahl der Monitore auf ein geringes Maß beschränkt sein.
Grundsätzlich ist auf ein gesundes Raumklima zu achten. In vielen Bereichen ist deshalb eine Klimatisierung der Leitstände unumgänglich. Zugluft und Tabakrauch müssen vermieden werden.
Da es sich um eine vorwiegend sitzende Tätigkeit handelt, muss entsprechendes Mobiliar (individuell anpassbare Stühle, höhenverstellbare Bedienpulte usw.) zur Verfügung stehen.
Weil den komplexen, ergonomischen Bedingungen, in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, eine zentrale Rolle zukommt, wird eine externe Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung empfohlen.