DGUV Regel 109-608 - Branche Gießereien

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Gießbetrieb verlorene Formen

In Gießereien werden die bereitgestellten Schmelzen an den Gießstellen in die verlorenen Formen gegossen. Mit Kranen, Pfannentransportwagen oder Flurförderzeugen wird die Schmelze vom Schmelzbetrieb zu den gießfertigen Formen transportiert.

Je nach Betrieb werden für das Vergießen verschiedene Verfahren und Einrichtungen eingesetzt. An Formanlagen kann die Schmelze über Vergießeinrichtungen in die Formen gegossen werden. Beim Abguss großer Formen kommen häufig Krane zum Einsatz.

g_bu_1196_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR):

    • ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):

    • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"

    • TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub"

    • TRGS 559 "Mineralischer Staub"

    • TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

g_bu_1196_as_3.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-018 "Prüfung von Pfannen"

  • DGUV Information 209-090 "Tätigkeiten mit Magnesium"

  • DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit Erkennen - beurteilen - schützen"

  • DGUV Information 213-022 "Beurteilung von Hitzearbeit -Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung"

  • Quarz "Leitfaden über bewährte Praktiken zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltender Produkte"

g_bu_1196_as_24.jpgGefährdungen

1. Allgemeine Gefährdungen

An Formanlagen können sich zwischen den Formkästen und den Vergießeinrichtungen Quetsch- und Scherstellen ergeben.

Es entstehen Brandgefahren durch den Kontakt zu heißen Werkzeugen und Betriebsmitteln.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen Gefährdungen durch Verbrennungen und durch Wärmestrahlung.

Gefährdungen entstehen in diesen Bereichen durch den Gebrauch feuchter Resteisenkokillen und ungesicherter Sandbetten für Resteisen.

Kalte und feuchte Werkzeuge, zum Beispiel für das Abkrammen, Abschlacken und Abkrätzen, führen zum Auswurf der Schmelze aus den Pfannen.

Beim Eingießen können Metallspritzer entstehen. Schmelze kann aus den Gießpfannen hinausschwappen oder aus den Formen auslaufen. Gefährdungen bestehen, wenn die Formen von einem höher gelegenen Arbeitsplatz abgegossen werden. Hier können sich bei unsicheren Standplätzen Absturzgefahren ergeben. Leitern und Tritte aus dünnen Aluminiumprofilen halten einem Ausbruch der Schmelze aus dem Formkasten nicht stand und brechen unmittelbar zusammen. Kommen Hubarbeitsbühnen zum Einsatz, können die Beschäftigten in Gefahrensituationen nicht flüchten. Absturzgefahren bestehen an Gießgruben. Besondere Gefährdungen bestehen beim Betreten der Formkästen während des Gießvorgangs.

Metallspritzer auf Metalloberflächen verursachen Rutschgefahren.

2. Gefahrstoffe beim Vergießen in verlorene Formen

Beim Abgießen der Schmelze in verlorene Formen entstehen Gefahrstoffe. Die Zusammensetzung der Gefahrstoffe richtet sich nach den verwendeten Formstoffen und den Gusswerkstoffen.

Da die Schmelze in verlorene Formen vergossen wird, entstehen an den Arbeitsplätzen A-Staub, E-Staub und Quarzstaub,

Bei Nichteisenmetalllegierungen entstehen Metallrauche. Legierungsbestandteile und Begleitmetalle können elementar und als Metalloxid vorliegen.

Gleiches gilt bei Stahlguss und Gusseisenschmelzen. Darüber hinaus bildet sich bei Gusseisenschmelzen durch Abbrand des Kohlenstoffs Kohlenmonoxid.

Beim Einsatz von Glanzkohlenstoffbildnern, wie Steinkohlenstaub oder Harze chemisch gebundener Formstoffe und Kernformstoffe, entstehen beim Vergießen Kohlenmonoxid, Benzol und PAK.

Beim Vergießen furanharzgebundener Formen entsteht Schwefeldioxid.

Beim Einsatz von Kernen, die mit dem PUR-Cold-Box-Verfahren gefertigt wurden, bilden sich Anilin und o-Toluidin.

g_bu_1196_as_23.jpgMaßnahmen

Zu 1. Quetsch- und Scherstellen zwischen den Formkästen und den Vergießeinrichtungen sind zum Beispiel durch Verdeckungen und Verkleidungen zu sichern. Beachten Sie dabei die Sicherheitsabstände.

Setzen Sie Werkzeuge wie Krammstöcke oder Gießlöffel nicht ständig der Wärmestrahlung aus. Entfernen sie brennbare Materialien aus den Strahlungsbereichen.

Benutzen Sie PSA gegen Wärmestrahlung, z. B. IR-Augenschutz. Tragen Sie reflektierende und wärmeisolierende Kleidung.

Gießen Sie Resteisen nur an den dafür vorgesehenen Stellen aus. Achten Sie dabei auf trockene Resteisenkokillen. Sandbetten, auf denen Resteisen entleert wird, müssen ebenfalls trocken sein. Die Sandbetten sind so anzulegen, dass sie gegen Betreten gesichert sind. Sie müssen außerhalb des Verkehrsbereichs liegen und deutlich gekennzeichnet sein.

Benutzen Sie nur trockene und vorgewärmte Werkzeuge wie Gießlöffel oder Krammstöcke. Gleiches gilt für Kokillen, mit denen Materialproben erzeugt werden.

Beim Gießvorgang ist besondere Umsicht erforderlich. Die Beschäftigten benötigen einen sicheren Standplatz, eine ausreichend große Bewegungsfläche und Fluchtmöglichkeiten, um auslaufender oder spritzender Schmelze ausweichen zu können. Wählen Sie deshalb einen Standort für die Beschäftigten, der sich außerhalb des Gefährdungsbereichs befindet. Bedenken Sie, dass bei Einsatz von Hubarbeitsbühnen die Fluchtmöglichkeiten eingeschränkt sind. Sichern Sie die Ränder von Gießgruben und stellen Sie sicher, dass Formkästen während des Gießvorgangs nicht betreten werden.

Metallspritzer auf Metalloberflächen sind vor dem Betreten der Metalloberflächen zu entfernen.

Zu 2. Beachten Sie die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei Einwirkung von Gefahrstoffen.

Die beim Abgießen entstehenden Gefahrstoffe müssen an der Entstehungsstelle erfasst und über Filteranlagen nach außen geführt werden.

Da beim Einsatz von PUR-Cold-Box-Kernen Anilin und o-Toluidin entstehen, sollten diese Kerne nur bei ausreichender Erfassung der Gießgase an der Entstehungsstelle eingesetzt werden.

Wenn im Bereich Großguss die direkte Erfassung der Gießgase technisch nicht möglich ist, sind alternative Lüftungssysteme (z. B. Schichtlüftung) zu prüfen.

Wenn die Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Benzol und PAK beim Abgießen der Formen nicht eingehalten werden können, ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die dort beschäftigten Personen nach dem Abguss erst dann wieder die Arbeitsbereiche betreten, wenn die Grenzwerte für die oben genannten Stoffe eingehalten werden.