Anhang 4 - Ausbildung zum Bediener von Multikoptern
(Beispiel für einen möglichen Ausbildungsablauf )
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben (Kenntnisnachweis nach Drohnenverordnung) ist für eine sichere Bedienung von Multikoptern ein fundiertes Basiswissen, entsprechende Praxiserfahrung und auch für die Anwendung im Indoorbereich eine entsprechende Ausbildung unerlässlich.
Gliederung und Umfang der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) und die betriebsspezifische Ausbildung (Stufe 2). Beide Stufen bestehen jeweils aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die Stufe 1 wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Durchführung der Stufe 2 ist zu dokumentieren.
Stufe 1
Allgemeine Ausbildung | |
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Theoretischer Teil:
| Flugpraktische Qualifikation:
|
Abschlussprüfung mit theoretischem und praktischem Teil | |
Ausbildungsnachweis |
Stufe 2
Betriebsspezifische Ausbildung | |
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Gerätebezogener Teil: betrifft beispielsweise
| Einsatzspezifischer Teil betrifft beispielsweise
|
Durchführung dokumentieren |
Gerätebezogener Teil
Die gerätebezogene Ausbildung ist im Wesentlichen eine Einweisung an dem im Betrieb vorhandenen Multikopter.
Erfolgt der praktische Teil der allgemeinen Ausbildung nicht unmittelbar im Betrieb, wird sie oft mit Multikoptern durchgeführt, die sich von den im Betrieb eingesetzten in Bauart und Funktionsweise unterscheiden. Daher ist es unumgänglich, dass sich die Bedienperson anschließend zusätzlich mit den Besonderheiten der betrieblich eingesetzten Multikopter vertraut macht.
Einsatzspezifischer Teil
Inhalte der Unterweisung sind z. B. die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Bereiche, in denen sich Personen aufhalten, Wände, gelagertes Gut, Produkteigenschaften, Streugut etc. Auch auf die möglichen flugphysikalischen Einflüsse ist hinzuweisen.
Beauftragung
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Steuerung von Multikoptern vom Unternehmer beauftragt werden. Die Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.
Qualifikation der Ausbildenden
Als Ausbilder oder Ausbilderin für Bedienpersonen von Multikoptern kann tätig werden, wer auf Grund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Multikopter besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Produktsicher-heitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen) vertraut ist.