DGUV Information 208-058 - Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)

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Abschnitt 12.3 - 12.3 Autonomes Fliegen - Kollaborierende Multikopter

Sollen die Multikopter in kollaborierender Arbeitsweise eingesetzt werden, sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Automatisierte Arbeitsabläufe, bei denen rechnergesteuert autonome Multikopterflüge realisiert werden, fallen in das Anwendungsfeld der kollaborierenden Roboter. Durch den nahen oder direkten Kontakt zwischen Multikopter und Personen im Arbeitsbereich ergeben sich zwangsläufig auch Kollisionsmöglichkeiten. Die klassischen trennenden Schutzeinrichtungen sind hier im Allgemeinen nicht anwendbar.

Dieser Einsatz stellt außergewöhnliche Arbeitsweisen dar. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb im Vorfeld geprüft werden, ob es sichere Alternativen zum Einsatz von Multikoptern gibt.

Der gewählte Multikopter muss dabei besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen. So können zum Beispiel Sicherheitselemente wie Rotorschutzeinrichtungen, Fallschirme, ausfallsichere Steuerungen zum Einsatz kommen. Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind sehr von der Applikation abhängig.

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Abb. 20
Multikopter im Anflug an Hochspannungsmaste

Weitere sicherheitstechnische Merkmale von automatisierten Multikopterbewegungen sind:

Kraft- und Momentenbegrenzung

Generell muss sichergestellt sein, dass sich bei einem Kontakt zwischen Multikopter und Personen die Verletzungsrisiken in einem niedrigen und tolerablen Niveaubereich halten.

Im Rahmen der Risikobeurteilung der vorgesehenen Arbeitsabläufe ist festzulegen, welche Positionen des Multikopters einschließlich der damit bewegten Gegenstände zu Personen zu berücksichtigen sind. Typische Betriebssituationen, in denen Körperregionen möglicherweise Kollisionskräften ausgesetzt sind, können sein:

  • Eingreifen der Bedienperson in den Flugbereich

  • Eingreifen von Personen in die Rotorebene

  • Beobachten des Flugprozesses

  • Beobachten von Störungen

  • Anstoßen der Multikopter an den Körper

  • Anstoßen von Anbauteilen an den Körper

  • Absturz des Multikopters oder der Ladung

Die Kraft- oder Druckeinwirkung hängt von der Bewegungsenergie des Multikopters einschließlich der Ladung ab.

Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung

Bei der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung werden nichttrennende Schutzeinrichtungen so eingesetzt, dass sich Personen jederzeit dem Multikopter nähern können, ohne gefährdet zu werden. Als Schutzeinrichtungen kommen zum Beispiel optische Laserscanner oder 3D-Kameras in Betracht. Sie müssen die Annäherung von Personen sicher detektieren und die Bewegungen entsprechend verlangsamen oder stoppen. Bei Vergrößerung des Abstands setzt der Multikopter seine Bewegung ohne Quittierung fort. Die Geschwindigkeit muss sicher überwacht sein.

Die Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung ist in der Regel nur dort anwendbar, wo ausreichend Platz zur Verfügung steht. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich nicht nur die Person der Gefahrstelle nähern kann, sondern dass sich auch die Gefahrstelle (Mulitkopter) auf die Person zubewegen kann.