DGUV Information 208-058 - Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Bedienpersonal

Die sichere und sachgerechte Verwendung des Multikopters hängt zum großen Teil von der richtigen Bedienung ab. Das Bedienpersonal hat die Aufgabe, die Arbeitsabläufe sorgfältig und verantwortungsbewusst durchzuführen. Für diese Aufgabe muss das Bedienpersonal geeignet, geschult und ausgebildet sein. Bedienerinnen und Bediener sind gehalten, Anweisungen nur dann zu befolgen, wenn die Multikopter dabei sicher beherrschbar sind. Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden.

Anforderungen an das Bedienpersonal

Mit der Bedienung von Multikoptern sind ausschließlich fachlich und körperlich geeignete Personen zu beauftragen.

Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird auf eine ausreichende Sehschärfe, ein uneingeschränktes Gesichtsfeld, räumliches Sehvermögen, Hörvermögen sowie gute Reaktionsfähigkeit Wert gelegt. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" wichtige Anhaltspunkte.

Das Mindestalter ist 18 Jahre, Jugendliche ab 16 Jahre dürfen mit der Bedienung von Multikoptern beauftragt werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch einen Aufsichtsführenden gewährleistet ist.

Die Bedienperson muss ihre Befähigung zum Steuern von Multikoptern nachweisen (zum Steuern von Multikoptern

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Abb. 15
Praktische Ausbildung mit Übungsparcours

mit einer Startmasse von mehr als 2 kg im Outdoorbereich ist ein Kenntnisnachweis erforderlich).

Die Bedienperson muss in der Lage sein, den Multikopter in allen Phasen der Verwendung sicher zu beherrschen.

Die Beauftragung für das Bedienen von Multikoptern hat schriftlich zu erfolgen.

Kenntnisnachweis zum Steuern von Multikoptern

Für den Kenntnisnachweis entsprechend der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten sind Kenntnisse in:

  1. 1.

    der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,

  2. 2.

    den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und

  3. 3.

    der örtlichen Luftraumordnung

erforderlich.

Der Nachweis erfolgt durch:

  1. a.

    gültige Pilotenlizenz,

  2. b.

    Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre. Vor der Prüfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • ein gültiges Identitätsdokument,

    • bei Minderjährigkeit die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung,

    • eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und

    • ein Führungszeugnis

Anforderungen für die gewerbliche Nutzung

Zusätzlich zu dem Kenntnisnachweis entsprechend der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten sind für die gewerbliche Nutzung von Multikoptern meist weitergehende Schulungen bzw. Ausbildungsmaßnahmen notwendig, die an den praktischen Einsatz angepasst sind.

Für Bedienende von Multikoptern, die ausschließlich im Indoorbereich eingesetzt werden oder von Multikoptern im Outdoorbereich bis zu einer Startmasse von 2 kg, legt der Unternehmer die Anforderungen an die Ausbildung und Schulung fest.

Beispielsweise empfiehlt sich eine zusätzliche praktische Ausbildung für Luftfahrzeugfernführer nach DIN 5452-Teil 2. Diese beinhaltet u. a. folgendes:

  • Starten und Landen

  • Aufnehmen und Absetzen einer Last

  • Verschiedene Flugmanöver

  • Angepasste Flugmanöver

  • Reaktion auf Witterungseinflüsse

Aufgrund der Komplexität der Bedienung des Multikopters ist eine Einweisung (z. B. durch den Hersteller) in das verwendete System und eine ausreichende Systemerfahrung erforderlich.