DGUV Information 213-735 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Betanken von Strahlflugzeugen in der zivilen Luftfahrt mit Kerosin (Jet A-1)

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen

Die Beurteilung der inhalativen Exposition am Arbeitsplatz durch Kohlenwasserstoffe, DME, die Alveolengängige Staubfraktion und Stickoxide erfolgt nach den Vorgaben der TRGS 402 und 900 [6, 11]. Die Messungen erfolgten sofern möglich personenbezogen in Anlehnung an die TRGS 402 nach den in der IFA-Arbeitsmappe [12] aufgeführten Methoden.

Grundlage der Auswertung sind Messwerte von Betankungsvorgängen aus dem Zeitraum von 2011 bis 2018.

Die Messungen umfassten alle wesentlichen Arbeitsschritte der jeweiligen Betankungsvorgänge (Herstellen der Schlauchverbindung zwischen Dispenser oder Tankwagen, Flugzeug und Hydranten (nur bei Dispenser), Abheben des Pitdeckels vom Hydrantenschacht, Überwachung des Betankungsvorganges, Beprobung des Treibstoffes am Dispenser bzw. Tankwagen, Trennung der Schlauchverbindung zwischen Dispenser oder Tankwagen, Flugzeug und Hydranten) inklusive der Fahrten mit dem Dispenser oder Tankwagen zu den jeweiligen Flugzeugabfertigungspositionen.

Die Messungen erfolgten in der Regel über die gesamte Schichtdauer. Dabei wurden durchschnittlich etwa 8 Betankungen ausgeführt. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Dauer einer Betankung inklusive der erforderlichen Arbeitsschritte von der Größe des Flugzeuges und der angeforderten Treibstoffmenge abhängig ist. Sie kann von wenigen Minuten bis zu mehr als einer Stunde reichen.

In der Tabelle 3 sind für die berücksichtigten Stoffe die Anzahl der Messwerte und Betriebe, die Anzahl der Messwerte kleiner der analytischen Bestimmungsgrenze sowie der maximale Messwert der Messungen dargestellt. Die Messwerte beziehen sich auf eine 8-stündige Arbeitsschicht. Es wurden nur Messungen mit einer Probenahmedauer von mindestens zwei Stunden berücksichtigt.

Tabelle 3 Auswertung der Messwerte für den Zeitraum 2011 bis 2018

StoffAnzahl BetriebeAnzahl MesswerteAnzahl Messwerte < BG1)< NG1)maximaler Messwert
Kohlenwasserstoffgemisch, RCP-Methode31616-< 35 mg/m3
Dieselmotoremissionen31616-< 0,05 mg/m3 (EC)
Alveolengängige Fraktion38-70,13 mg/m3
Stickstoffmonoxid36-42)0,39 ppm3)
Stickstoffdioxid36-42)0,09 ppm3)
1)BG = analytische Bestimmungsgrenze; NG = Nachweisgrenze
2)Messungen mit Dräger X-am 7000; Nachweisgrenzen: Stickstoffmonoxid 1 ppm, Stickstoffdioxid 0,5 ppm
3)Messungen (2018) mit Dräger X-am 5600; Nachweisgrenzen: Stickstoffmonoxid 0,3 ppm, Stickstoffdioxid 0,04 ppm

Hinweis: Aufgrund der Anzahl der Messwerte unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze werden keine 50 %- und 95 %-Werte angegeben.

Insgesamt ist festzustellen, dass die zum Zeitpunkt der Messungen gültigen AGW für Kohlenwasserstoffe nach der RCP-Methode (AGW: 50 mg/m3) sowie für die A-Fraktion (AGW: 1,25 mg/m3) sowohl bei der Betankung mittels Dispenser als auch bei der Betankung mit Tankwagen unterschritten werden. Auch der AGW für DME (0,05 mg/m3; EC in A) wird ebenfalls sowohl bei der Betankung mittels Dispenser als auch bei der Betankung mit Tankwagen unterschritten.

Hinsichtlich der Stickoxidmessungen ist anzumerken, dass das bei den Messungen zunächst eingesetzte Dräger X-am 7000 insbesondere für Stickstoffdioxid nur bedingt zur Bewertung der Einhaltung der derzeit gültigen AGW geeignet ist. Allerdings lagen bei diesen Messungen alle Messwerte unterhalb der Nachweisgrenzen des Gerätes von 1 ppm für Stickstoffmonoxid (AGW: 2,5 mg/m3, 2 ppm) sowie 0,5 ppm für Stickstoffdioxid (AGW: 0,95 mg/m3, 0,5 ppm). Bei den Messungen im Jahr 2018 wurde das Gerät Dräger X-am 5600 eingesetzt, das über niedrigere Nachweisgrenzen von 0,3 ppm für Stickstoffmonoxid (AGW: 2,5 mg/m3, 2 ppm) sowie 0,04 ppm für Stickstoffdioxid (AGW: 0,95 mg/m3, 0,5 ppm) verfügt. Bei diesen Messungen wurden die derzeit gültigen AGW für Stickstoffmonoxid sowie Stickstoffdioxid unterschritten.

Auch wenn der AGW für Kohlenwasserstoffe nach der RCP-Methode über die Schicht gesehen unterschritten wird, so zeigten sich in den mit Photoionisationsdetektor-(PID)-Messungen erfassten Konzentrationsverläufen für leichtflüchtige organische Verbindungen sowohl bei der Betankung mittels Dispenser als auch bei der Betankung mittels Tankwagen Expositionsspitzen gegenüber leichtflüchtigen organischen Verbindungen. Die in den PID-Messungen erfassten Verbindungen beinhalten dabei auch die leichtflüchtigen Bestandteile von Kerosin.

Expositionsspitzen von bis zu 20 ppm finden sich bei der Befüllung des Probenahmegefäßes mit Kerosin für den Visual Check mit der Sichtprüfung sowie der nachfolgenden Durchführung der Qualitätsprüfung (CWD), da diese bei geöffnetem Probenahmegefäß erfolgt. Die ermittelten Expositionsspitzen sind in den Sommermonaten bei höheren Außentemperaturen ausgeprägter als in den Wintermonaten. Dies ist auf die erhöhte Verdunstung von Kerosin bei erhöhten Außentemperaturen zurückzuführen. Bei der Betankung mittels Dispenser sind darüber hinaus Expositionsspitzen beim Öffnen des Pitdeckels am Hydrantenpit zu beobachten, da auf dem Pit nach der Betankung geringe Kerosinmengen verbleiben, die insbesondere bei erhöhten Außentemperaturen zu einer Konzentrationserhöhung von leichtflüchtigen organischen Verbindungen im Raum zwischen Pit und Pitdeckel führen.

Beim Einsatz von Tankwagen finden sich vergleichbare Expositionsspitzen wie beim Einsatz von Dispensern. Zusätzlich sind bei der Befüllung der Tankwagen auf den Befüllpositionen im Bereich unterhalb der Druckausgleichsöffnung des Tanks erhebliche Expositionsspitzen bis in einen Bereich von 100 ppm und mehr zu beobachten. Ein Aufenthalt der Tankwarte in diesem Bereich kommt jedoch in der Regel nicht vor, da diese die Befüllung überwachen.

Schließlich sind auch in den Konzentrationsverläufen der Stickoxide NO und NO2 sowohl beim Einsatz von Dispensern als auch beim Einsatz von Tankwagen Expositionsspitzen zu beobachten. Diese sind auf die Abgasemissionen der dieselmotorbetriebenen Fahrzeuge zurückzuführen. Hier ist insbesondere der Einfluss der Windrichtung bei der Durchführung des Visual Checks zu beachten. Bei entsprechender Windrichtung können Fahrzeugabgase in Richtung des am Fahrzeug stehenden Tankwartes getrieben werden und es so zu einer Exposition kommen. Neben den Dispensern bzw. Tankwagen sind auch weitere in der Abfertigung der Flugzeuge eingesetzte dieselmotorbetriebene Fahrzeuge wie etwa Förderbandwagen für Gepäck zu beachten. An diesen hält sich der Tankwart in der Regel jedoch nicht auf.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es bei der Betankung von Flugzeugen unabhängig vom eingesetzten System zu einer Exposition gegenüber Kohlenwasserstoffen, Dieselmotoremissionen und Stickoxiden kommen kann. Dabei sind Expositionsspitzen für bestimmte Arbeitsschritte wie etwa die Befüllung des Probenahmegefäßes und die Durchführung der Qualitätsprüfung zu beobachten. Die derzeit gültigen AGW für Kohlenwasserstoffe nach der RCP-Methode, Alveolengängigen Staub, Dieselmotoremissionen sowie für die Stickoxide wurden jedoch bei den durchgeführten Messungen auch unter Berücksichtigung der oben genannten Expositionsspitzen durchgängig unterschritten.