DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

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Abschnitt 3 - 3 Allgemeine Hinweise für Außenspielflächen und Auswahl der Spielangebote

Planung

Außengelände in Kindertageseinrichtungen und Schulen stellen einen geeigneten und beliebten Spielraum für Kinder dar. Bei der Planung solcher Flächen ist deshalb Sorgfalt erforderlich, um möglichst allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Bewegungsflächen und die Spielplatzgeräte sollen für die vorgesehenen Altersgruppen geeignet sein und die jeweils unterschiedlichen Interessen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kinder berücksichtigen, um einen möglichst hohen Spielwert zu schaffen. Deshalb sollten die Verantwortlichen unbedingt gemeinsam mit den Kindern Wünsche und Ideen sammeln und wenn möglich umsetzen.

Von Vorteil ist es auch, bei der Planung und Gestaltung die vorhandenen Geländestrukturen und die Vegetation einzubeziehen (Abbildung 2).

Die Beantwortung folgender Fragen kann bei der Planung hilfreich sein:

  • Was passt zur Altersstruktur der Kinder (U3, Hort, Schule) in unserer Einrichtung?

  • Welche Anforderungen stellt das pädagogische Konzept der Einrichtung an das Außengelände?

  • Welche körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder und welche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen (zum Beispiel Inklusion)?

  • Was können die Kinder alleine?

  • Welche Geräte sollen angeschafft werden? Welche kalkulierbaren Risiken können angeboten werden?

  • Welche Sicherheitskriterien sind einzuhalten?

  • Wer kann uns bei der Planung unterstützen?

Generell sollten Außenspielflächen in verschiedene Bereiche eingeteilt werden, zum Beispiel Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasenflächen, Kreativbereiche mit Sand- und Wasserflächen und Flächen für Spielplatzgeräte. Um einer großen Anzahl von Kindern gerecht zu werden, ist zudem eine Spielfläche mit mehreren kleineren Spielangeboten einer einzelnen Großanlage vorzuziehen. Dadurch werden die Bewegungsaktivitäten der Kinder entzerrt und die Unfallwahrscheinlichkeit gesenkt. Zudem kann die Sicherheit verbessert werden, wenn zum Beispiel in dem Bereich der Hauptlaufrichtungen keine Spielplatzgeräte mit hoher dynamischer Bewegung aufgestellt werden. Geräte wie Schaukeln finden einen besseren Platz im Randbereich der Anlage. So ist zum Beispiel bei einer Schaukel, die nicht in den Hauptlaufrichtungen der Spielfläche, sondern im Randbereich aufgestellt ist, die Wahrscheinlichkeit geringer, dass Kinder in den Schaukelbereich hineinlaufen.

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Abb. 2
Ausschnitt/Übersicht aus einem Gestaltungsplan

Zusammenfassend können folgende Gesichtspunkte genannt werden, die Orientierung bei der Planung und Gestaltung von Spielanlagen geben:

  • Die Spielplatzgeräte sollen zielgruppenorientiert und altersgerecht ausgesucht werden und müssen den Anforderungen der DIN EN 1176 entsprechen. Dazu geben die Altersangaben in den Prospektunterlagen der Anbieter entsprechende Hinweise.

  • Die Spielgeräte müssen je nach Fallhöhe auf stoßdämpfendem Bodenmaterial aufgestellt werden. Vorgaben zu Fallschutzmaterialien und Freiräumen liefert die DIN EN 1176.

  • Vor allem bei Spielangeboten in Kinderkrippen ist daran zu denken, dass im Bedarfsfall Hilfestellung gegeben werden kann.

  • Bereits bei der Gestaltung der Spielbereiche sind die Anforderungen an die Aufsichtsführung zu berücksichtigen.

  • Wasser auf dem Spielplatz muss die Anforderungen in Hinblick auf Qualität und maximale Tiefe erfüllen.

  • Bereits bei der Anschaffung von Spielgeräten ist die notwendige Wartung und Prüfung zu bedenken.

  • Zufahrten auf das Gelände zum Beispiel für Rettungsfahrzeuge oder Wartungsarbeiten sind unbedingt freizuhalten.

Eigenbau/Selbstbau Geräte

Die Anlage eines Außenbereichs wie auch der Eigenbau von Spielplatzgeräten erfordern in vielen Fällen spezielle Kenntnisse, sodass sie unter Hinzuziehung einer sachkundigen Person für die Prüfung von Spielplatzgeräten geplant und errichtet werden sollten.

Inklusion

Mit dem Stichwort "barrierefrei" verbindet sich das Bemühen, Außenspielflächen für jeden Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von seinem momentanen körperlichen, kognitiven und seelischen Befinden. Dabei sollte es bereits bei der Planung das Ziel sein, gemeinsam nutzbare Spielräume zu gestalten. Hinweise hierzu gibt unter anderem die DIN 33942 "Barrierefreie Spielplatzgeräte".