DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 11 - 11 Vermessungsarbeiten in schwierigem Gelände

Schwieriges Gelände lässt sich meist nicht genau eingrenzen und die möglichen Gefährdungen sind nur teilweise unmittelbar sichtbar. Vor Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollten daher zunächst möglichst viele Informationen über die Eigenheiten des Geländes eingeholt werden.

Von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke kann zudem die Durchführung bestimmter Schutzmaßnahmen verlangt werden. Dazu können zusätzliche Sicherheitsunterweisungen oder das Tragen von spezieller Schutzkleidung gehören.

Alleinarbeit ist grundsätzlich zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, ist eine geeignete Personen-Notsignal-Anlage bereitzustellen. Art und Umfang dieser Alarmierungsmöglichkeit muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Bei der Verwendung von Smartphones als Notrufmöglichkeit sollten Schutzstandards beachtet werden. So sind z. B. Smartphones mit IP67-Zertifizierung gegen Staub und Wasser geschützt. Zu bedenken ist weiterhin, dass in entlegenen Gebieten eine Netzabdeckung durch die Mobilfunkanbieter nicht garantiert werden. Übersichtskarten der verschiedenen Anbieter zur Netzabdeckung finden sich im Internet.

Eine wirksame Erste Hilfe ist auch in schwierigem Gelände sicherzustellen. In entlegenen Gebieten können zudem Rettungspunkte eine Möglichkeit darstellen, um schnellstmöglich Hilfe zu holen. Es muss überdies ein Rettungskonzept vorliegen.

Bei Zweifeln hinsichtlich der sicheren Ausführung der Tätigkeiten in schwierigem Gelände sollten die Arbeiten sofort eingestellt werden.