DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Zugänge

Der Zugang zu Baugruben und Gräben muss über sichere Verkehrswege erfolgen. Diese können als Treppen, Treppentürme oder Laufstege eingerichtet sein. In begründeten Ausnahmefällen können für den Zugang auch Leitern verwendet werden, die gegen Umkippen und Wegrutschen gesichert sind.

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