DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 7 - 7 Vermessungsarbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben

Bei Vermessungsarbeiten in der Nähe von Baugruben- und Grabenwänden besteht insbesondere die Gefahr von Verschüttungen. Werden Wände von Baugruben oder Gräben nicht standsicher ausgeführt (z. B. Böschung zu steil, Ausführung ohne Verbau), können sich Erdmassen lösen und in die Baugrube oder den Graben fallen. An ungesicherten Rändern zu Baugruben und Gräben kann Absturzgefahr bestehen.

Vor der Aufnahme von Vermessungsarbeiten in Baugruben oder Gräben muss der oder die Aufsichtführende mit dem Bauherrn oder der Bauleitung klären, ob die Baugruben- oder Grabenwände standsicher sind, ob Absturzgefahren bestehen und wo sich die Zugänge in die Baugrube befinden.

Falls keine ausreichende Sicherung besteht, muss der Bauherr oder die Bauleitung für diese Sicherung sorgen. Baugruben und Gräben, die nicht ausreichend gesichert sind, dürfen nicht begangen werden.