DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Persönliche Schutzausrüstungen auf Baustellen

Persönlichen Schutzausrüstungen kommen auf Baustellen eine besondere Bedeutung zu, da technische Schutzmaßnahmen oftmals nicht umzusetzen sind. Zu den üblichen PSA auf Baustellen gehören:

  • Sicherheitsschuhe: empfehlenswert sind knöchelhohe Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Profilsohle (Kategorie S3)

  • Schutzhelm

  • Warnkleidung und Schutzkleidung gegen Witterungseinflüsse (idealerweise kombiniert)

  • Gehörschutz

  • Schutzbrillen

  • Schutzhandschuhe

  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

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Abb. 22
Dreiteiliger Seitenschutz als Absturzsicherung

Mit der Leitung der Baustelle und dem Koordinator beziehungsweise der Koordinatorin ist abzustimmen, welche PSA auf der Baustelle grundsätzlich und in verschiedenen Arbeitsbereichen getragen werden muss. Weitergehende Informationen zur Auswahl und Verwendung von PSA sind im Kapitel 2.3 zu finden.

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
  • Baustellenverordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 101-604 "Branche Tiefbau"