DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.1 - 6.1 Baustellenverkehr

Vermessungsarbeiten auf Baustellen sind möglichst in Zeiten ohne Baubetrieb durchzuführen. Ist dies nicht möglich, muss zumindest im engeren Vermessungsbereich der Maschinenbetrieb und Baustellenverkehr eingestellt werden.

Während des Betriebs der Maschinen sind die maschinenführenden Personen auf ihre Arbeit konzentriert und zugleich bestehen vom Bedienstand der Maschine aus gesehen oft große tote Winkel. Deshalb ist vor dem Vorbeigehen Sichtkontakt zum Maschinenführer oder zur Maschinenführerin aufzunehmen. Dieser oder diese muss die Arbeiten einstellen und signalisieren, dass gefahrlos vorbeigegangen werden kann. Besondere Vorsicht ist zudem bei rückwärtsfahrenden Baumaschinen geboten.