DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 6 - 6 Vermessungsarbeiten auf Baustellen

Vermessungsarbeiten auf Baustellen sind mit vielfältigen Gefährdungen verbunden, z. B.:

  • Absturz

  • herabfallende Gegenstände

  • eingequetscht sowie Angefahren und Überfahren werden von mobilen Arbeitsmaschinen und anderen Fahrzeugen

  • Lärm

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen

Vor Beginn der Arbeiten müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen mit der Baustellenleitung oder dem Koordinator beziehungsweise der Koordinatorin nach § 3 Baustellenverordnung (SiGeKo) abgestimmt werden. Dazu gehört auch die Einweisung in das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für die Baustelle durch den oder die SiGeKo. Es sollten zudem Informationen über besondere Gefährdungen auf der jeweiligen Baustelle eingeholt werden. Die dort ausgehängten Sicherheitsregeln sind stets zu befolgen.

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Abb. 21
Gefahrbereich beim Betrieb eines Baggers