Abschnitt 3.1 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen
3.1 Arbeiten im Freien
Grün- und Landschaftspflegearbeiten finden hauptsächlich im Freien statt. Nässe, Kälte, Wind, UV-Strahlung: Die Beschäftigten sind unmittelbar dem Wettergeschehen ausgesetzt. Durch eingeschränkte Sicht, Glätte, plötzlich auftretende Unwetter usw. können sich gefährliche Situationen ergeben. Auch durch die Topographie können Gefährdungen entstehen. Sturz- und Stolperunfälle stehen an der Spitze des Unfallgeschehens. Bitte beachten Sie: Auch im Freien müssen sanitäre Einrichtungen im Nahbereich vorhanden sein und die Möglichkeit bestehen, Pausen witterungsgeschützt verbringen zu können.
Rechtliche Grundlagen | |
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Gefährdungen |
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Bei Tätigkeiten im Freien treten häufig folgende Gefährdungen auf:
Natürliche UV-Strahlung kann zu Schädigungen an Haut (Sonnenbrand, Hautkrebs, Hautalterung, phototoxische Reaktionen), Augen (Entzündung der Hornhaut und der Bindehaut, Verbrennung der Netzhaut, Trübung der Augenlinsen) und Immunsystem führen. (s. Abb. 3)
Abb. 3
Hautkrebs im GesichtUnter Einwirkung von Sonnenlicht kann sich im Sommer aus Luftverunreinigungen bodennahes Ozon bilden. Abhängig von der aufgenommenen Ozondosis können verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Hitze in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit begrenzt die Leistungsfähigkeit der Thermoregulation. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kommt es wegen Ausfall des Kühleffektes durch Schwitzen zu einem raschen Anstieg der Körperkerntemperatur bis hin zum Hitzschlag. Parallel dazu sinkt die Leistungsfähigkeit stark ab. Dadurch besteht die Gefahr von Sekundärunfällen z. B. bei der Nutzung von Maschinen.
Kälte, Nässe und Wind können zu Gesundheitsbeeinträchtigungen (z. B. Erkältungen) führen.
Eingeschränkte Sicht z. B. durch Nebel, Regen, Schnee, Dämmerung
Winterliche Glätte verursacht viele Unfälle durch Ausrutschen.
Unwetter (z. B. Gewitter, Sturm, Starkregen) können für Personen, die sich im Freien aufhalten, direkt (Blitzschlag) und indirekt (durch Sturmeinwirkung abgebrochene Äste) gefährlich werden.
Geländebedingte Bodenunebenheiten und Absturzkanten können zu Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen führen.
Maßnahmen |
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Stellen Sie sicher, dass bei Arbeiten im Freien, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:
Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung können sein:
Verwendung von UV-absorbierenden Verglasungen bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Bei speziellen Arbeiten wie beispielsweise manueller Wildkrautbeseitigung und Pflanzarbeiten Verwendung eines Sonnenschirmes.
Bereitstellung und Verwendung geeigneter Kopfbedeckungen und körperbedeckender Bekleidung (s. Abb. 4)
Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren durch die Sonnenstrahlung und über Schutzmaßnahmen
Abb. 4
Kopfbedeckungen schützen vor UV-Strahlung
Bereitstellung und Verwendung von Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30-50) für die von Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände)
Expositionsdauer gegenüber Sonnenstrahlung bei hohem UV-Index (> 6) nach Möglichkeit beschränken z. B. durch
einen früheren Arbeitsbeginn
Verzicht auf Überstunden
in den Mittagsstunden Ausweicharbeiten im Schatten durchführen
Maßnahmen bei erhöhten Ozonwerten
Verlagern von schwerer körperlicher Arbeit in die Morgen- und Vormittagsstunden
Zwischenschaltung leichterer Arbeiten
Verlagern der Arbeiten in den Schatten
Vermeiden von Mehrfachbelastungen durch andere Reizstoffe wie Umweltbelastungen und Gefahrstoffe
Einlegen von Erholungspausen
Pausen in geschlossenen Räumen oder im Schatten verbringen
Maßnahmen bei Hitze
Bereitstellung von alkoholfreien Getränken (z. B. Trink- oder Mineralwasser) (s. Abb. 5)
Verlegen körperlich anstrengender Arbeiten in die weniger sonnenintensiven, und damit auch kühleren Morgenstunden
Zusätzliche Pausen
Maßnahmen gegen Kälte
Bereitstellung und Verwendung geeigneter Wetterschutzkleidung
Beheizbare Pausenräume (z. B. Bauwagen oder KFZ mit Standheizung)
Maßnahmen bei witterungsbedingten Sichtbehinderungen
Arbeiten, bei denen der Gefahrenbereich nicht mehr überblickt werden kann, einstellen (z. B. Baumarbeiten, Freischneiderarbeiten)
Maßnahmen bei Unwettern
Arbeit einstellen und gegebenenfalls Schutz in Gebäuden oder Fahrzeugen suchen
Maßnahmen gegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
Tragen von Schutzschuhen, mindestens mit Knöchelschutz und profilierter Sohle
Persönliche Schutzausrüstungen Wetterschutzkleidung
Diese Schutzkleidung schützt den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C. Die Kleidung muss so ausgeführt sein, dass sie den Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers unterstützt. Dazu gehört eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)
Bitte berücksichtigen Sie in der Gefährdungsbeurteilung auch die speziellen Gefährdungen durch Tätigkeiten im Freien!
Abb. 5
Bei Hitze ausreichend trinken
Zur Gewährleistung persönlicher Hygienemaßnahmen sind in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte/des Arbeitsplatzes Sanitäreinrichtungen (Toiletten sowie Waschgelegenheiten mit möglichst fließendem Wasser sowie den hygienisch erforderlichen Reinigungs- und Pflegemitteln) bereitzustellen. Nach Absprache können in der Nähe befindliche öffentliche Einrichtungen mit ihren Sanitäranlagen, wie in Schulen oder Verwaltungsgebäuden vorhanden, genutzt werden (vgl. Arbeitsstättenverordnung, § 6 Abs. 2). Abb. 6 Mindeststandard: Sauberes Wasser zum Händewaschen |
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Weitere Informationen | |
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In Deutschland sind ca. 2,5 Millionen Beschäftigte überwiegend oder teilweise im Freien tätig. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung müssen sich Beschäftigte bestimmter Branchen jedoch berufsbedingt häufig im Freien aufhalten und sind somit der Sonnenstrahlung intensiver ausgesetzt.
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