DGUV Regel 114-610 - Branche Grün- und Landschaftspflege

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Abschnitt 3.1 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen
3.1 Arbeiten im Freien

Grün- und Landschaftspflegearbeiten finden hauptsächlich im Freien statt. Nässe, Kälte, Wind, UV-Strahlung: Die Beschäftigten sind unmittelbar dem Wettergeschehen ausgesetzt. Durch eingeschränkte Sicht, Glätte, plötzlich auftretende Unwetter usw. können sich gefährliche Situationen ergeben. Auch durch die Topographie können Gefährdungen entstehen. Sturz- und Stolperunfälle stehen an der Spitze des Unfallgeschehens. Bitte beachten Sie: Auch im Freien müssen sanitäre Einrichtungen im Nahbereich vorhanden sein und die Möglichkeit bestehen, Pausen witterungsgeschützt verbringen zu können.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung, § 4

  • ASR A4.1 Sanitärräume

  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", § 23

  • DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention", Ziffer 4.5

  • DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Bei Tätigkeiten im Freien treten häufig folgende Gefährdungen auf:

  • Natürliche UV-Strahlung kann zu Schädigungen an Haut (Sonnenbrand, Hautkrebs, Hautalterung, phototoxische Reaktionen), Augen (Entzündung der Hornhaut und der Bindehaut, Verbrennung der Netzhaut, Trübung der Augenlinsen) und Immunsystem führen. (s. Abb. 3)

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    Abb. 3
    Hautkrebs im Gesicht

  • Unter Einwirkung von Sonnenlicht kann sich im Sommer aus Luftverunreinigungen bodennahes Ozon bilden. Abhängig von der aufgenommenen Ozondosis können verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.

  • Hitze in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit begrenzt die Leistungsfähigkeit der Thermoregulation. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kommt es wegen Ausfall des Kühleffektes durch Schwitzen zu einem raschen Anstieg der Körperkerntemperatur bis hin zum Hitzschlag. Parallel dazu sinkt die Leistungsfähigkeit stark ab. Dadurch besteht die Gefahr von Sekundärunfällen z. B. bei der Nutzung von Maschinen.

  • Kälte, Nässe und Wind können zu Gesundheitsbeeinträchtigungen (z. B. Erkältungen) führen.

  • Eingeschränkte Sicht z. B. durch Nebel, Regen, Schnee, Dämmerung

  • Winterliche Glätte verursacht viele Unfälle durch Ausrutschen.

  • Unwetter (z. B. Gewitter, Sturm, Starkregen) können für Personen, die sich im Freien aufhalten, direkt (Blitzschlag) und indirekt (durch Sturmeinwirkung abgebrochene Äste) gefährlich werden.

  • Geländebedingte Bodenunebenheiten und Absturzkanten können zu Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen führen.

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass bei Arbeiten im Freien, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung können sein:

  • Verwendung von UV-absorbierenden Verglasungen bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

  • Bei speziellen Arbeiten wie beispielsweise manueller Wildkrautbeseitigung und Pflanzarbeiten Verwendung eines Sonnenschirmes.

  • Bereitstellung und Verwendung geeigneter Kopfbedeckungen und körperbedeckender Bekleidung (s. Abb. 4)

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren durch die Sonnenstrahlung und über Schutzmaßnahmen

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Abb. 4
Kopfbedeckungen schützen vor UV-Strahlung

  • Bereitstellung und Verwendung von Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30-50) für die von Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände)

  • Expositionsdauer gegenüber Sonnenstrahlung bei hohem UV-Index (> 6) nach Möglichkeit beschränken z. B. durch

    • einen früheren Arbeitsbeginn

    • Verzicht auf Überstunden

    • in den Mittagsstunden Ausweicharbeiten im Schatten durchführen

Maßnahmen bei erhöhten Ozonwerten

  • Verlagern von schwerer körperlicher Arbeit in die Morgen- und Vormittagsstunden

  • Zwischenschaltung leichterer Arbeiten

  • Verlagern der Arbeiten in den Schatten

  • Vermeiden von Mehrfachbelastungen durch andere Reizstoffe wie Umweltbelastungen und Gefahrstoffe

  • Einlegen von Erholungspausen

  • Pausen in geschlossenen Räumen oder im Schatten verbringen

Maßnahmen bei Hitze

  • Bereitstellung von alkoholfreien Getränken (z. B. Trink- oder Mineralwasser) (s. Abb. 5)

  • Verlegen körperlich anstrengender Arbeiten in die weniger sonnenintensiven, und damit auch kühleren Morgenstunden

  • Zusätzliche Pausen

Maßnahmen gegen Kälte

  • Bereitstellung und Verwendung geeigneter Wetterschutzkleidung

  • Beheizbare Pausenräume (z. B. Bauwagen oder KFZ mit Standheizung)

Maßnahmen bei witterungsbedingten Sichtbehinderungen

  • Arbeiten, bei denen der Gefahrenbereich nicht mehr überblickt werden kann, einstellen (z. B. Baumarbeiten, Freischneiderarbeiten)

Maßnahmen bei Unwettern

  • Arbeit einstellen und gegebenenfalls Schutz in Gebäuden oder Fahrzeugen suchen

Maßnahmen gegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle

  • Tragen von Schutzschuhen, mindestens mit Knöchelschutz und profilierter Sohle

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen Wetterschutzkleidung

Diese Schutzkleidung schützt den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C. Die Kleidung muss so ausgeführt sein, dass sie den Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers unterstützt. Dazu gehört eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit.

g_bu_950_as_7.jpgBeurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)

Bitte berücksichtigen Sie in der Gefährdungsbeurteilung auch die speziellen Gefährdungen durch Tätigkeiten im Freien!

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Abb. 5
Bei Hitze ausreichend trinken

Zur Gewährleistung persönlicher Hygienemaßnahmen sind in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte/des Arbeitsplatzes Sanitäreinrichtungen (Toiletten sowie Waschgelegenheiten mit möglichst fließendem Wasser sowie den hygienisch erforderlichen Reinigungs- und Pflegemitteln) bereitzustellen. Nach Absprache können in der Nähe befindliche öffentliche Einrichtungen mit ihren Sanitäranlagen, wie in Schulen oder Verwaltungsgebäuden vorhanden, genutzt werden (vgl. Arbeitsstättenverordnung, § 6 Abs. 2).

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Abb. 6
Mindeststandard: Sauberes Wasser zum Händewaschen
g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
In Deutschland sind ca. 2,5 Millionen Beschäftigte überwiegend oder teilweise im Freien tätig. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung müssen sich Beschäftigte bestimmter Branchen jedoch berufsbedingt häufig im Freien aufhalten und sind somit der Sonnenstrahlung intensiver ausgesetzt.
  • DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne"

  • SVLFG B32 "Sonnenschutz"