DGUV Regel 114-610 - Branche Grün- und Landschaftspflege

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Abschnitt 2.1 - 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1 Was für alle gilt!

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten frühzeitig in alle Prozesse einbindet, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.

g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
Organisation des Arbeitsschutzes
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitssicherheitsgesetz

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
  • §§ 21-22 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3)

  • "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2)

  • "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3)

  • DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"

Erste Hilfe
  • §§ 24-28 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (ASR A4.3)

  • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"

Prüfung
  • "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (TRBS 1201)

  • "Befähigte Personen" (TRBS 1203)

Barrierefreiheit
  • Arbeitsstättenverordnung

  • "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (ASR V3.2a)

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten. So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grundlage für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen die Weichen für weitere wichtige Präventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

g_bu_950_as_3.jpgVerantwortung und Aufgabenübertragung

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in Ihrem Betrieb so organisieren müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit Ihrer Beschäftigten möglichst vermieden wird, die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über ihre Leistungsfähigkeit hinausgeht und nicht zu arbeitsbedingten Gesundheitsschäden führt.

Diese Aufgabe können Sie auch schriftlich an andere zuverlässige und fachkundige Personen im Unternehmen übertragen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob diese Personen ihre Aufgabe erfüllen. Legen Sie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen fest. Insbesondere nach einem Arbeitsunfall sollten der Unfallhergang bewertet und die Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft werden.

g_bu_950_as_4.jpgBetriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang Sie diese betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten müssen.

g_bu_950_as_5.jpgSicherheitsbeauftragte

Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen Sie zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die Sie ehrenamtlich bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Sicherheitsbeauftragte beobachten und überprüfen die betrieblichen Abläufe in ihrer Arbeitsumgebung regelmäßig und stellen potenzielle Gefahren fest. So geben sie Ihnen verlässliche Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

g_bu_950_as_6.jpgQualifikation für den Arbeitsschutz

Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wissen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind und regelmäßig geschult werden. Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bieten hierzu vielfältige Seminare sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an.

g_bu_950_as_7.jpgBeurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)

Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitsschutzes ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, auch "Gefährdungsbeurteilung" genannt. Diese erlaubt es Ihnen, Schritt für Schritt für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten festzustellen, Verbesserungsmaßnahmen einzuführen sowie diese auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Analysieren Sie dabei sowohl die körperlichen als auch die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten. Es gilt: Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist, müssen Sie Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip ergreifen. Das heißt, sie müssen zuerst technische (T), dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der anschließenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommen Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach, sondern erhalten auch eine zuverlässige Analyse der Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. So lassen sich auch Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzuzeigen.

g_bu_950_as_8.jpgArbeitsmedizinische Maßnahmen

Ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz Ihres Unternehmens ist die Arbeitsmedizinische Prävention. Dazu gehören die Beteiligung des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin an der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller arbeitsmedizinischer Beratung der Beschäftigten. Ergibt die Vorsorge, dass bestimmte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergriffen werden müssen, so müssen Sie diese für die betroffenen Beschäftigten in die Wege leiten. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können zudem über die arbeitsmedizinische Vorsorge hinaus arbeitsmedizinische Untersuchungen notwendig sein, um die Eignung der Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten festzustellen.

g_bu_950_as_9.jpgUnterweisung

Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten eine Unterweisung an ihrem Arbeitsplatz erhalten. Diese kann durch Sie selbst oder eine von Ihnen bestellte zuverlässige und fachkundige Person durchgeführt werden. Setzen Sie Beschäftigte aus Zeitarbeitsunternehmen ein, müssen Sie diese so unterweisen wie Ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebsärztin, -arzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können hierbei unterstützen. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Zusätzlich müssen Sie für Ihre Beschäftigten eine Unterweisung sicherstellen

  • vor Aufnahme einer Tätigkeit,

  • bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit,

  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich und Veränderungen in den Arbeitsabläufen.

g_bu_950_as_10.jpgGefährliche Arbeiten

Manche Arbeiten in Ihrem Unternehmen sind besonders gefährlich für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sorgen Sie in solchen Fällen dafür, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führt. Ist nur eine Person allein mit einer gefährlichen Arbeit betraut, so sind Sie verpflichtet, über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.

g_bu_950_as_11.jpgZugang zu Vorschriften und Regeln

Machen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle für alle zugänglich. So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Ihre Beschäftigten über die notwendigen Präventionsmaßnahmen informiert werden, Sie zeigen ihnen auch, dass Sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ernst nehmen. Bei Fragen zum relevanten Regelwerk hilft Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger weiter.

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Beschäftigten kostenfrei eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen Gefahren für Ihre Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können. Welche PSA dabei für welche Arbeitsplätze und Beschäftigten die richtige ist, leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Müssen Sie in Ihrem Unternehmen PSA gegen tödliche Gefahren einsetzen, sind neben der Unterweisung zusätzliche Maßnahmen zu beachten. So sind zum Beispiel bei einer PSA gegen Absturz folgende Aspekte notwendig: eine Einweisung, regelmäßige Übungen, regelmäßige Prüfung der PSA durch Befähigte Personen, Planung der Rettung sowie die Erstellung einer Betriebsanweisung. Mit Gebotszeichen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung weisen Sie die Beschäftigten darauf hin, an welchen Arbeitsplätzen PSA benutzt werden muss.

g_bu_950_as_33.jpgBrandschutz- und Notfallmaßnahmen

Im Notfall müssen Sie und Ihre Beschäftigten schnell und zielgerichtet handeln können. Daher gehört die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen, wie zum Beispiel die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeitsstätte, zum betrieblichen Arbeitsschutz. Lassen Sie daher so viele Beschäftigte wie möglich zu Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ausbilden, (gelöscht) mindestens jedoch fünf Prozent der Belegschaft. Empfehlenswert ist (gelöscht) die Bestellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zum Brandschutzbeauftragten. Das zahlt sich im Notfall aus. Damit Entstehungsbrände wirksam bekämpft werden können, müssen Sie Ihren Betrieb mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, wie zum Beispiel tragbaren Feuerlöschern ausstatten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit deren Benutzung durch regelmäßige Unterweisung vertraut machen.

g_bu_950_as_44.jpgErste Hilfe

Die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb gehört zu Ihren Grundpflichten. Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel: Unfallstelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste-Hilfe-Material decken der "Kleine Betriebsverbandkasten" nach DIN 13157 bzw. der "Große Betriebsverbandkasten" nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende Materialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen erforderlich sein.

Je nachdem wie viele Beschäftigte in Ihrem Unternehmen arbeiten, müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe können alle interessierten Beschäftigten übernehmen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang und die regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre (Erste-Hilfe-Fortbildung). Die Lehrgangsgebühren werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Beachten Sie, dass auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelferinnen und -helfer anwesend sein müssen.

g_bu_950_as_55.jpgWie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer?
Unternehmen mit 2-20 anwesenden Beschäftigten1 Ersthelferin/Ersthelfer
Verwaltungs- und Handelsbetriebe5 % der anwesenden Beschäftigten
Sonstige Betriebe10 % der anwesenden Beschäftigten

g_bu_950_as_66.jpgRegelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel

Schäden an Arbeitsmitteln können zu Unfällen führen. Daher müssen die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert und geprüft werden. Eine Funktionskontrolle zu Beginn der Arbeiten soll für alle Beschäftigten Pflicht sein. Offensichtliche Mängel können so schnell entdeckt werden. Neben diesen Kontrollen müssen Sie für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeitabständen sorgen. Wie, von wem und in welchen Abständen dies geschehen soll, beschreiben die TRBS 1201 und die TRBS 1203 (siehe Infobox "Rechtliche Grundlagen"). Im Einschichtbetrieb hat sich bei vielen Arbeitsmitteln ein Prüfabstand von einem Jahr bewährt. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.

g_bu_950_as_77.jpgPlanung und Beschaffung

Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit von Anfang an in alle betrieblichen Prozesse einzubinden. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen sowie dem Einkauf von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten denken, erspart Ihnen dies (teure) Nachbesserungen.

g_bu_950_as_88.jpgBarrierefreiheit

Denken Sie auch an die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsräume in Ihrem Unternehmen. Barrierefreiheit kommt nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung sowie älteren Beschäftigten zugute, Ihre gesamte Belegschaft kann davon profitieren. So können zum Beispiel ausreichend breite Wege ohne Stolperfallen, Armaturen, Lichtschalter und Türgriffe, die gut erreichbar sind sowie trittsichere Bodenbeläge Unfallrisiken senken und zu weitaus geringeren Belastungen und Beanspruchungen führen.

g_bu_950_as_99.jpgGesundheit im Betrieb

Gesundheit ist die wichtigste Voraussetzung, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Rentenalter beschäftigungs- und leistungsfähig bleiben. Frühzeitige Maßnahmen, die nicht nur arbeitsbedingte physische sondern auch psychische Belastungen verringern helfen, ersparen Kosten. Dazu gehört nicht nur die Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze, auch die Stärkung der Gesundheitskompetenzen Ihrer Beschäftigten und die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen tragen zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei. Ein Tipp: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen oft am besten, was sie an ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigt. Beziehen Sie sie daher in Ihre Überlegungen für Verbesserungsmaßnahmen mit ein. Das sorgt auch für motivierte Beschäftigte.

g_bu_950_as_110.jpgFremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf fremdem Betriebsgelände

Auf Ihrem Betriebsgelände halten sich Fremdfirmen und Lieferanten auf? Hier können ebenfalls besondere Gefährdungen entstehen. Treffen Sie die erforderlichen Regelungen und sorgen Sie dafür, dass diese Personen die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen Ihres Unternehmens kennen und beachten.

Arbeiten Sie bzw. Ihre Beschäftigten auf fremdem Betriebsgelände gilt dies umgekehrt auch für Sie: Sorgen Sie auch in Sachen Arbeitssicherheit für eine ausreichende Abstimmung mit dem Unternehmen, auf dessen Betriebsgelände Sie im Einsatz sind.

g_bu_950_as_121.jpgIntegration von zeitlich befristet Beschäftigten

Die Arbeitsschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen gelten für alle Beschäftigten - auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur zeitweise in Ihrem Betrieb arbeiten, wie zum Beispiel Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Stellen Sie sicher, dass diese Personen ebenfalls in den betrieblichen Arbeitsschutz eingebunden sind.

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen