DGUV Regel 114-610 - Branche Grün- und Landschaftspflege

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Ladungssicherung

Mängel bei der Ladungssicherung können selbst beim Einsatz geeigneter Fahrzeuge durch Vollbremsungen, Ausweichmanöver, zu hoher Geschwindigkeit in Kurven, schnellem Anfahren an Steigungen oder Fahr- bahnunebenheiten zu schweren Unfällen führen. Der Einsatz geeigneter Hilfsmittel zur Ladungssicherung und fundierte Kenntnisse der Beschäftigten in Bezug auf Ladungssicherung verhindern solche Unfälle. Für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung sind Halter oder Halterin, Fahrer oder Fahrerin und ggf. Verlader oder Verladerin verantwortlich.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • SVLFG Broschüre B17 "Ladungssicherung im Gartenbau"

  • "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft", Ausgabe: 2016, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin

  • VDI Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"

  • CD "Ladung sichern"; Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in besonderer Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Gefährdungen können im Fahrbetrieb, einschließlich Ausweichmanövern und Vollbremsungen, entstehen für Fahrer oder Fahrerin, Mitfahrende und andere Verkehrsteilnehmer unter anderem durch

  • negative Beeinflussung der Fahreigenschaften von Fahrzeugen und Anhängern,

  • unkontrolliert verrutschende, umkippende, wegfliegende oder herabfallende Ladung.

Häufige Ursachen dafür sind:

  • Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts,

  • Über- oder Unterschreiten der zulässigen Achslasten und Stützlasten,

  • einseitiger Ladungsschwerpunkt,

  • zu hoher Ladungsschwerpunkt,

  • nicht oder unzureichend gesicherte Ladung.

Gefährdungen bei der Durchführung der Maßnahmen zur Ladungssicherung können z. B. dadurch entstehen, dass Personen durch sich schlagartig lösende Einrichtungen (z. B. Spanngurte, Spannketten, Zurrpunkte) oder durch die Ladung selbst getroffen werden. Ursachen hierfür können z. B. sein:

  • Versagen von mangelhaften Zurrmitteln,

  • Überlastung von Zurrmitteln oder Zurrpunkten,

  • Verwendung ungeeigneter Zurrpunkte (am Fahrzeugaufbau oder an der Ladung).

  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Zurrmitteln oder Zurrpunkten aufgrund unzureichender Fachkenntnisse

Zu Gefährdungen beim Be- und Entladen siehe Kapitel 3.12.

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Grundsätzliches

Es werden für die jeweilige Transportaufgabe geeignete Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

  • Es stehen geeignete Mittel zur Ladungssicherung in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

  • Fahrer oder Fahrerin und Verlader oder Verladerin verfügen über fundierte Kenntnisse zur Ladungssicherung.

Gewichte

Die Fahrer und Fahrerinnen kennen das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die zulässigen Achslasten und die maximale Stützlast der Anhängerkupplung.

  • Die Gewichte der regelmäßig zu transportierenden Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe und Materialen sind bekannt.

  • Zur Einschätzung von unbekannten Ladungsgewichten, z. B. Stammabschnitte nach Baumfällarbeiten, werden im Fahrzeug gegebenenfalls Tabellen mitgeführt.

Lastverteilung und Ladungsschwerpunkt

Der Lastverteilungsplan ist bekannt und wird berücksichtigt. Er gibt an, wie die Ladung (Gewicht und Schwerpunktlage) auf dem Fahrzeug zu verteilen ist, damit:

  • die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird,

  • die zulässigen Achslasten nicht über- oder unterschritten werden und

  • der Schwerpunkt unterhalb der Lastverteilungskurve liegt.

Der Lastverteilungsplan gehört zum Fahrzeug und sollte beim Fahrzeugkauf bzw. vom Fahrzeughersteller oder Aufbauhersteller mitgeliefert bzw. angefordert werden.

Das Fahrzeug wird so beladen, dass der Ladungsschwerpunkt möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegt und so niedrig wie möglich gehalten wird.

Durchführung der Ladungssicherung

Stellen Sie sicher, dass die Ladung so verstaut oder gesichert wird, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen (einschließlich Ausweichmanövern und Vollbremsungen) nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder kippen kann.

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Abb. 156
Lastverteilungsplan

Bei der Auswahl der Sicherungsmaßnahmen sind die formschlüssigen Verfahren dem kraftschlüssigen Niederzurren vorzuziehen.

Formschlüssige Verfahren sind z. B. das Direktzurren (Diagonal-, Schräg- bzw. Horizontalzurren, Umreifungszurren und Kopfschlingenzurren) und das Festsetzen an der Stirnwand oder Verkeilen.

Beim Direktzurren wird das Ladegut mit Hilfe von zugelassenen Zurrketten oder Zurrgurten an den Zurrpunkten gesichert. Die verwendeten Transportfahrzeuge und Anhänger verfügen über eine ausreichende Zahl von Zurrpunkten an denen Ladungen festgezurrt werden können. Die maximale Belastbarkeit der Zurrpunkte ist gekennzeichnet und wird beachtet.

Eine weitere Möglichkeit der formschlüssigen Ladungssicherung ist das Festsetzen der Ladung durch Sperrstangen oder Klemmbretter.

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Abb. 157
Sicherung durch Direktzurren

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Abb. 158
Zurrpunkt an einer Maschine

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Abb. 159
Kennzeichnung eines Zurrpunktes

Beste Praxis

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Abb. 160
Formschluss durch Trennbretter und Sperrbalken

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Abb. 161
Formschlüssige Ladungssicherung eines Tankes

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Abb. 162
Sicherung einer Flüssiggasflasche mit Umreifungsgurt und Bordwandkrallen

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Abb. 163
Formschlüssige Sicherung von Besen und Schaufel an einer Pritschenstirnwand

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Abb. 164
Sicherung von Kraftstoffbehältnissen durch Formschluss

Kraftschlüssiges Verfahren

Zu den kraftschlüssigen Verfahren zählt das Niederzurren. Die Sicherung der Ladung wird hier über das Anpressen des Ladeguts auf die Ladefläche mittels Spanngurten (Erhöhung der Reibungskraft) erreicht.

Prüfen Sie den Einsatz von Kantenschonern, da diese nicht nur Ihr Ladegut schonen, sondern auch die Vorspannkraft verteilen. Antirutschmatten erhöhen deutlich die Reibung zwischen Ladegut und Ladefläche und sollten daher insbesondere beim Niederzurren stets eingesetzt werden.

Vor dem Beladen wird die Ladefläche gereinigt, z. B. durch Fegen.

Bei sehr hohen Ladungsmassen stößt das Verfahren aber aufgrund der hohen Anzahl an erforderlichen Zurrmitteln an seine Grenzen. Daher haben sich Kombinationen aus formschlüssigen und kraftschlüssigen Verfahren bewährt.

Abdecknetze oder Planen

Abdecknetze oder Planen dienen lediglich zum Sichern von leichtem Ast- und Strauchwerk, Mähgut, Laub und dergleichen gegen Wegfliegen. Sie dürfen nicht verwechselt werden mit Ladungssicherungsnetzen.

Sicherungssystem/Sicherungsnetz

Nicht alle Ladegüter, vor allem viele unterschiedliche bzw. wechselnde in Zusammenladung, lassen sich alleine mit Zurrgurten sachgerecht sichern. Hierfür können Ladungssicherungsnetze (auch Zurrnetze genannt) als geeignete Hilfsmittel in Frage kommen. Durch den modularen und flexiblen Aufbau solcher Sicherungsnetze kann ein wechselnder Einsatz im vorderen, mittleren oder hinteren Bereich des Fahrzeugs ermöglicht werden. Auch eine Anpassung an unterschiedliche Ladehöhen ist damit möglich. Darüber hinaus können Ladungssicherungsnetze zur Bildung von Ladeeinheiten und zur Sicherung von Stückgewichten entsprechend der Nutzlast bzw. der Zurrpunktbelastbarkeit geeignet sein.

Bisher bietet der Markt jedoch kaum "Konfektionslösungen". Interessierte müssen sich einen namhaften Zurrmittel-Hersteller suchen, der ihnen bei der Problemlösung behilflich ist.

Fahrweise

Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten die Fahrgeschwindigkeit je nach Ladegut auf Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse sowie auf die jeweiligen Fahreigenschaften des Fahrzeugs abstimmen.

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Abb. 165
Abdecknetz

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Abb. 166
Ladungssicherungsnetz

Prüfungen

Zurrmittel unterliegen einem sehr hohen Verschleiß. Sorgen Sie deshalb dafür, dass diese vor jeder Benutzung einer Sichtkontrolle auf augenscheinliche Mängel durch Fahrer bzw. Fahrerinnen oder Verladerinnen bzw. Verlader unterzogen werden. Unabhängig davon sind Zurrmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Bewährt hat sich eine Prüfung mindestens einmal jährlich.

g_bu_950_as_6.jpgQualifizierung für die Ladungssicherung

Maßnahmen der Ladungssicherung können sehr komplex sein. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Fahrer oder Fahrerinnen bzw. Lader oder Laderinnen über fundierte Kenntnisse zur Ladungssicherung verfügen, z. B. durch geeignete Schulungen. Der Stand der Technik in der Ladungssicherung wird durch die Richtlinienreihe VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" beschrieben.