DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern

Der Unternehmer oder die Unternehmerin (z. B. die Kommune als Trägerin der Feuerwehr) ist für die Sicherheit und die Gesundheit der Einsatzkräfte - und damit auch für die Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Expositionsvermeidung - verantwortlich.

Wörtlich heißt es:

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.