Abschnitt 3.1 - 3.1 Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern
Der Unternehmer oder die Unternehmerin (z. B. die Kommune als Trägerin der Feuerwehr) ist für die Sicherheit und die Gesundheit der Einsatzkräfte - und damit auch für die Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Expositionsvermeidung - verantwortlich.
Wörtlich heißt es:
Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
(siehe § 2(1) DGUV Vorschrift 1 und § 3(1) DGUV Vorschrift 49).