Abschnitt 3 - 3 Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Vor dem Einsatz
Um sich im Einsatzgeschehen vor Gefahrstoffen oder sonstigen gefährlichen Substanzen zu schützen, muss die eigentliche Überlegung bzw. Arbeit schon weit vor einem Einsatz beginnen. Notwendige Maßnahmen müssen von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.