DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

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Abschnitt 1.1 - 1.1 An wen richtet sich diese DGUV Information?

Diese DGUV Information richtet sich an den Unternehmer oder die Unternehmerin. Bei der öffentlichen Feuerwehr ist das die Kommune, bei den Werkfeuerwehren in der Regel das jeweilige Unternehmen. Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Einsatzkräfte verantwortlich. Die Pflicht zur Durchführung von Expositionsvermeidungsmaßnahmen im Feuerwehrdienst ergibt sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung, § 12 (3) und § 15 (2) DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren".