DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anlage 2 - Fließschema

g_bu_947_as_63.jpg
g_bu_947_as_64.jpg

Erläuterungen zum Fließschema:

Um die kontaminierte Ausrüstung adäquat und vollständig reinigen zu können, ist es notwendig, die Art der Kontamination zu (er)kennen. Um eine schnelle Übersicht zu erhalten, wurden die am häufigsten auftretenden Kontaminationsarten in vier Kategorien eingeteilt:

1. Haushaltschemikalien

Bei sehr vielen Einsatzarten der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen sind Kontaminationen durch häufig auftretende, in nahezu allen Haushalten, Firmen und im Einzelhandel vorhandene Chemikalien denkbar (im weiteren Haushaltschemikalien genannt). Dazu zählen Betriebsmittel von Fahrzeugen (z. B. austretende Schmierstoffe, Öle, Additive, Ottokraftstoff, Diesel), Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Medikamente, Pestizide und Rodentizide, Düngemittel, Farben, Lacke etc. Sowohl bei Bränden aber auch bei technischen Hilfeleistungen und Rettungsdiensteinsätzen können Ausrüstungsgegenstände durch Haushaltschemikalien kontaminiert werden. Zum Teil ist die Kontamination mit herkömmlichen Reinigungsverfahren nicht oder nur sehr schlecht zu entfernen. Oftmals müssen spezielle Verfahren, angepasst auf die konkrete Haushaltchemikalie, angewandt werden. Sind solche Verfahren nicht verfügbar oder für die Ausrüstungsgegenstände nicht anwendbar, bzw. kann ein Reinigungserfolg nicht sicher festgestellt werden, muss die betroffene Ausrüstung unter Umständen ausgemustert und fachgerecht entsorgt werden.

2. Asbest/sonstige gefährliche Substanzen

Mit Asbest- bzw. anderen Fasern (Aluminiumsilikat, z. B. aus der Dämmung technischer Geräte, alte Dämmwollen, z. B. in Dachdämmungen, Carbonfasern etc.), bestimmten Stäuben (z. B. silikogene oder metallhaltige Stäube), aber auch synthetischen Drogen, wie z. B. Fentanyl oder Carfentanyl, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände bedürfen einer speziellen Reinigung. Lungengängige Asbestfasern können beim Menschen schwere Krebserkrankungen wie das Mesotheliom verursachen. An der Einsatzstelle kann das Aufwirbeln von Asbest oder anderen Fasern, z. B. beim Verpacken von kontaminierter Ausrüstung durch vorheriges Benetzen mit Wasser/Vorreinigen deutlich reduziert werden. Für das eigentliche Reinigen von mit Asbestfasern kontaminierter Ausrüstung ist besondere Sachkunde und entsprechende Sorgfalt notwendig. Gleiches gilt für die Kontamination mit Staub von synthetischen Drogen - von derart kontaminierten Ausrüstungsgegenständen können erhebliche Gefährdungen für die Einsatzkräfte ausgehen.

3. Biostoffe

Biostoffe sind Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Protozoen und Pilze), Zellkulturen, Ekto- (z. B. Bettwanzen, Läuse, Zecken) und Endoparasiten (z. B. Bandwürmer) sowie Prionen, die den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können. Biostoffe können in allen Gewebearten und Körperflüssigkeiten (z. B. Blut, Speichel, Erbrochenes, Exkremente) enthalten sein. Diese müssen daher als potenziell infektiös angesehen werden. Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Hilfeleistungsorganisationen können bei vielen Einsatzarten Patienten- und damit Biostoffkontakt haben. Aber auch bei Einsätzen in Abfall- oder Abwasserbehandlungsanlagen, vermüllten Wohnungen oder in Tierzuchtbetrieben können Kontaminationen mit Biostoffen erfolgen. Werden Ausrüstungsgegenstände oder Geräte mit Biostoffen kontaminiert, ist eine fachgerechte Desinfektion und Reinigung notwendig.

4. Brandrauch und andere Verbrennungsprodukte

Brandrauch und andere Verbrennungsprodukte sind komplexe Gemische aus sehr vielen Gefahrstoffen, viele davon mit akuter toxischer Wirkung (z. B. Kohlenmonoxid oder Chlorwasserstoff ), viele aber auch mit langfristiger, kanzerogener Wirkung (z. B. Benzo[a]pyren, Benzol oder Dioxine). Sobald Ausrüstungsgegenstände nach Brandrauch riechen oder sichtbar damit verschmutzt sind, z. B. durch Rußanhaftung, ist von einer Kontamination auszugehen.

Insbesondere die kanzerogenen Brandrauchbestandteile können sowohl die Feuerwehrschutzkleidung als auch im weiteren Verlauf die Haut der Einsatzkraft durchdringen. Daher ist es wichtig, kontaminierte Bekleidung und Ausrüstung unmittelbar nach der Einsatztätigkeit abzulegen und die am stärksten belasteten Hautareale (z. B. Hände, Hals, Nacken, Gesicht) zügig zu reinigen. Eine Ganzkörperreinigung, z. B. durch Duschen, muss zeitnah erfolgen, in der Regel beim Rückkehren in das Feuerwehrhaus. Eine Kontaminationsverschleppung, z. B. in die Mannschaftskabinen der Einsatzfahrzeuge bzw. das Feuerwehrhaus, ist zu vermeiden. Ausrüstungsgegenstände sind ebenfalls vor Ort vor zu reinigen, zu verpacken, getrennt von den Einsatzkräften zu transportieren und der geordneten Aufbereitung zuzuführen.