Abschnitt 5.3 - 5.3 Entsorgung
Bei einer starken Kontamination oder Verschmutzung kann es vorkommen, dass die PSA oder Ausrüstungsgegenstände nicht dekontaminiert bzw. gereinigt werden können, eine Reinigung unwirtschaftlich ist oder die sichere Weiterverwendung nicht garantiert werden kann. Dann müssen diese Gegenstände fachgerecht entsorgt werden.