DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Gefahren der kalten Einsatzstelle

Häufig sieht man auf Bildern kurz nach Abschluss der Brandbekämpfung schon Personen ohne Atemschutz und nur mit der Grundausstattung an PSA durch kontaminierte Bereiche der Einsatzstelle laufen. Auch an "nur noch warmen" oder "kalten" Einsatzstellen besteht jedoch die Gefahr der Inkorporation und Kontamination, da aus dem z. B. noch warmen Brandschutt eine Vielzahl von Schadstoffen in die Umgebungsluft übergehen bzw. am Ruß adsorbiert sind. Je nach Situation, wie z. B. der vorhandenen Kohlenstoffmonoxid-Konzentration oder freigewordenen Fasern oder Stäuben, muss auch hier geeignete Schutzkleidung und geeigneter Atemschutz, z. B. Feuerwehrschutzkleidung, Einwegschutzanzüge, umluftunabhängiger oder -abhängiger Atemschutz getragen werden.

Ziel ist es immer, die Aufnahme von Schadstoffen über die Atemwege und die Haut zu verhindern und eine Kontamination von PSA, Ausrüstungen, Geräten und Fahrzeugen zu vermeiden.

Siehe hierzu auch:

  • "Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden", Merkblatt des Referates 10 der vfdb, Stand: 03-2014

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Abb. 17
Einsatzkräfte in kalten Brandstellen mit der für die jeweilige Schadensstelle geeigneten PSA

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Abb. 18
Einsatzkraft beim Grobreinigen von Ausrüstung an der Einsatzstelle