DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Beschaffung von PSA

Steht im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und z. B. der Brandschutzbedarfsplanung fest, dass organisatorische Maßnahmen oder zusätzliche Ausrüstung bzw. PSA erforderlich sind, muss diese bereitgestellt, erforderlichenfalls getragen, aber auch fachgerecht gereinigt und geprüft werden.

Die DGUV Vorschriften 1 und 49, das Arbeitsschutzgesetz, die Bio- und die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die PSA-Benutzungsverordnung fordern, dass PSA und Ausrüstung den zu erwartenden Gefährdungen entsprechend in richtiger Art und Anzahl sowie z. B. auch Größe beschafft und zur Verfügung gestellt werden.

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Abb. 8a
Verschiedene Behälter zur Aufnahme und Transport von kontaminierter PSA

Die notwendige Ausrüstung umfasst nicht nur die PSA, um eine wirksame Einsatzstellenhygiene betreiben zu können, sondern auch weitere Geräte und Einsatzmittel, wie z. B.:

  • luft- und flüssigkeitsdichte Säcke/Beutel/Behältnisse zur Aufnahme kontaminierter PSA und Ausrüstung,

  • gegebenenfalls Transportbehälter für kontaminierte PSA und Ausrüstung,

  • separate Transportmöglichkeiten für kontaminierte Ausrüstung, da diese nicht lose im Mannschaftsraum transportiert werden darf,

  • geeignete PSA zum Schutz der Einsatzkräfte beim Umgang mit kontaminierter PSA und Ausrüstung,

  • Hygieneboards oder andere Reinigungsmöglichkeiten für die Einsatzkräfte,

  • Geräte zur Reinigung / Dekontamination, z. B. entsprechende Beladungsmodule gemäß DIN 14800-18:2011-11, Beiblatt 12:2011-11,

  • Wechselkleidung und ggf. Ersatz-PSA für die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle,

  • Witterungsschutz gegen Hitze und Kälte,

  • Müllbeutel zur Entsorgung kontaminierter Einweg-PSA bzw. anderer Hilfsmittel.

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Abb. 8b
Ein Satz Unterzieh-/Wechselbekleidung für eine Einsatzkraft, gebrauchsfertig einfoliert.

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Abb. 8c
PSA für Einsatzkräfte, die beim Reinigen und Ablegen kontaminierter PSA und Geräten tätig werden.

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Abb. 8d
Einfache Reinigungsmöglichkeit von PSA und Geräten an einem Löschfahrzeug.

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Abb. 8e
Griffbereit und übersichtlich: Lagerung von Ersatz-PSA in einem Feuerwehrgerätehaus.

Bei der Beschaffung von PSA und Ausrüstung müssen auch Aspekte wie die leichte Erkennbarkeit von Kontaminationen, z. B. durch einen hellen Oberstoff, die fachgerechte Reinigung, Dekontamination, Wiederverwendbarkeit und Entsorgung beachtet werden. Aus hygienischen Gründen oder bei fehlenden Reinigungsmöglichkeiten können Einwegartikel vorteilhaft sein.

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Abb. 9a,b
Auf einem hellen Oberstoff (z. B. wie hier in der Abbildung oder rot-orange) sind Kontaminationen, wie hier durch Ruß in Abb. 9a, aber auch der Reinigungserfolg (Abb. 9b) deutlich besser zu erkennen als auf dunkelblauer oder schwarzer Feuerwehrschutzkleidung.

Zusätzliche PSA, z. B. in Form von geeigneten Einwegchemikalienschutzhandschuhen und partikelfiltrierendem Atemschutz ist gegebenenfalls ebenfalls beim Auskleiden kontaminierter Einsatzkräfte sowie beim Umgang mit kontaminierter PSA bzw. Ausrüstung notwendig. Empfehlungen hierzu enthalten die Punkte 4.2 und 5.1.

Eine Entscheidungshilfe zur Auswahl von geeigneter PSA bieten:

  • DGUV Information 205-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr"

  • Merkblatt "Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden", Referat 10 der vfdb, Stand: 03-20144)