DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 4.18 - 4.18 Schiebetürbetätigung und -sicherung

Eine Schiebetür muss sich von innen und von außen gleichermaßen leicht öffnen und auch wieder schließen lassen. Die Griffe müssen ausreichend groß und grifffreundlich sein und dürfen keine Klemm- und Quetschstellen aufweisen.

Die geöffnete Schiebetür muss mittels einer selbsttätigen Verriegelung gegen Rücklauf gesichert sein. Die Verriegelung soll zum Zuziehen durch erhöhte Betätigungskraft überwunden werden können - ohne weiteres Zutun, z. B. Betätigung eines Hebels oder einer Taste.

Der äußere Zuziehgriff muss in der Nähe der Tür-Vorderkante (Hauptschließkante) angebracht sein. Ist das nicht der Fall - wie bei relativ alten Fahrzeugen - greifen außenstehende Personen erfahrungsgemäß zum Zuziehen um die Schließkante herum zum inneren Griff, ziehen die Tür schwungvoll zu - und können Hand bzw. Arm nicht schnell genug aus der Gefahrenstelle zwischen den Schließkanten herausziehen. Hierdurch hat es früher sehr viele schwere Hand-/Unterarm-Verletzungen gegeben.

Die BG Verkehr hatte damals auf die Hersteller eingewirkt, die Griffe nach vorne zu verlegen. Dadurch sind diese Unfälle fast völlig verschwunden.