DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 4.15 - 4.15 Schreibunterlage, "Laptop-Staufach"

Fast jeder, der mit einem Transporter gewerblich unterwegs ist, muss - unabhängig von der Branche - schriftliche Aufzeichnungen machen, Lieferscheine, Frachtpapiere und Zolldokumente ausfüllen. Dazu sollte eine geeignete Schreibunterlage zur Verfügung stehen.

Da die herkömmlichen Schreibarbeiten zunehmend durch Daten-Eingaben ersetzt werden, muss für eine taugliche Unterbringung des mitzuführenden elektronischen Eingabegerätes gesorgt werden.

Tauglich ist eine Unterbringung, wenn sie folgenden Kriterien genügt:

  • Das Gerät darf sich nicht verlagern/wegfliegen - auch nicht bei hohen Bremsverzögerungen und beim Unfall.

  • Es soll bequem erreichbar, entnehmbar und verstaubar sein.

  • Die Betätigung muss aus der Sitzposition heraus ergonomisch akzeptabel sein.

  • Die Beleuchtungsverhältnisse müssen ausreichend sein und die Lichtquellen sollen sich nicht auf dem Bildschirm spiegeln.

  • Das Gerät soll bei Nichtbenutzung den Blicken Außenstehender entzogen sein, um die Diebstahlgefahr zu minimieren.

Dennoch: Der Fahrerarbeitsplatz ist kein geeigneter Arbeitsplatz für Büroarbeiten. Diese Tätigkeiten sollten im Büro erledigt werden.