DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 4.14 - 4.14 Staufächer in der Kabine

Stauraum in der Kabine: Davon kann es erfahrungsgemäß nie genug geben. Stauraum soll auch dazu beitragen, dass Gegenstände nicht auf den Armaturenträger gelegt werden und dort die Sicht behindern. Denn im Fahrzeug ist viel unterzubringen: Kartenmaterial, Dokumente, Frachtpapiere, Betriebsanleitung, Verbandkasten, Warnweste, Notfall-Set, Warndreieck, Bordwerkzeug, Wagenheber, Laptop, Brotzeit, Getränkedosen und -flaschen, Eiskratzer, Handfeger und vieles mehr. Alles muss jedoch so sicher verstaut sein, dass die Gegenstände beim Bremsen und beim Unfall nicht zu gefährlichen Flugobjekten werden. Manches davon soll auch direkt aus der Sitzposition heraus gefahrlos erreichbar sein können.

Staufächer für Verbandkasten und für Warnweste(n) sollten mit entsprechenden Hinweiszeichen gekennzeichnet sein, denn nicht jeder findet sich beim Fahrzeugwechsel auf Anhieb zurecht - und diese Gegenstände müssen im Bedarfsfall schnell griffbereit sein.