DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Staufach für Zurrmittel

Zurrmittel sollten nicht irgendwohin geworfen, sondern ordentlich verstaut werden. Das macht auch das Wiederauffinden leichter. Daher sollte der Transporter ein Staufach für Zurrgurte, Kantenschoner, Anti-Rutsch-Matten usw. haben. Das Staufach kann z. B. bei Hochdach-Kastenwagen der Raum zwischen Kabinen- und Fahrzeugdach sein. Tipp: Auch eine gesicherte Kiste kann als Aufbewahrungsort für Ladungssicherungshilfsmittel und anderes Material verwendet werden.