DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.1 - 3.1 Trennwand

Eine sehr stabile und gut verankerte Trennwand ist der wichtigste Basisschutz vor Einflüssen der Ladung. Sie ist ein "passives Ladungssicherungselement", weil sie ihre Funktion ohne besonderes Zutun erfüllt. Dennoch ist aktive Ladungssicherung, z. B. durch Verzurren, unverzichtbar. Nur beides gemeinsam bietet ausreichenden Schutz!

Manchmal jedoch gibt es Ladung, die von ihrer Art oder von der Vielfalt der Ladungsstücke her durch Zurrmittel nicht ausreichend gesichert werden kann. In diesen Fällen entfaltet die Trennwand ihre Wirkung.

Eine Trennwand muss serienmäßig mitgeliefert werden und den Mindestanforderungen nach DIN ISO 27956:2011-11, Straßenfahrzeuge - Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen) - Anforderungen und Prüfmethoden (ISO 27956:2009), genügen!

Für besondere Einsatzzwecke sollte die Trennwand individuell verstärkt werden, vor allem in der unteren Hälfte.

Muss es eine durchgehende Trennwand sein oder genügt auch ein Trenngitter? Ein gleichermaßen stabiles Trenngitter wäre normgerecht und damit zulässig. Vorteile der Trennwand: Sie lässt auch kleine, dünne Gegenstände (z. B. Rohre für Wasser, Gas, Heizung) nicht durch, reduziert Lärm von Aufbau, Hinterachse, Ladung und ermöglicht angenehme Erwärmung der Kabine im Winter; keine Serienheizung schafft es, an eiskalten Wintertagen die Kabine und den gesamten Laderaum (das können bis zu 17 m3 sein!) zügig und gleichmäßig auf 21 °C zu erwärmen.

g_bu_349_as_44.jpg

Transporter mit stabiler Trennwand

g_bu_349_as_42.jpg

Trennwand fehlt

Ähnlich im Sommer: Eine Klimaanlage wäre nicht in der Lage, das gesamte Aufbauvolumen auf die Wunschtemperatur herabzukühlen. Wenn die gewünschte Innenraumtemperatur nicht erreichbar ist, neigen die Insassen dazu, sich ungesundem Durchzug auszusetzen und so Erkältungen zu riskieren.

Wie ist es mit einem Durchgang oder einem Fenster zwischen Kabine und Laderaum? Ein offener Durchgang ist keinesfalls zulässig! Ist eine (Schiebe-) Tür und/oder ein Fenster vorhanden, müssen diese die Mindestanforderungen erfüllen, welche für die Trennwand gelten. Natürlich muss die Schiebetür während der Fahrt stets geschlossen sein.

Hinweise zum Transport von Gasflaschen:

g_bu_349_as_34.jpg

Prinzip der Druckbelüftung für schwere Gase

Die Gefährdungen (z. B. Vergiftungen oder Brand- bzw. Explosionsgefahr) lassen sich nur durch die ausreichende Lüftung wirksam vermeiden. Früher war im Gefahrgutrecht (ADR) die ausreichende Lüftung vorgeschrieben, ohne dass diese abstrakte Forderung spezifiziert wurde. Dabei galten zwei Öffnungen mit je einer freien Größe von 100 cm2 als ausreichend, wenn sie so angeordnet waren, dass beim Fahren eine Durchlüftung stattfand. Leider kann heute auf der Grundlage der Sondervorschrift CV 36 in begrenzten Ausnahmefällen von der Lüftung abgesehen werden, wenn eine Kennzeichnung vorhanden ist. Diese Kennzeichnung reduziert die Gefährdungen nicht, sodass die Gesetzliche Unfallversicherung nachdrücklich darauf hinweist, dass die Lüftung erforderlich ist und jede sachgerechte Gefährdungsbeurteilung zwangsläufig zu diesem Ergebnis führen muss. Bei einer Beförderung auf der Pritsche oder einem Anhänger ist die Lüftung in der Regel problemlos sicherzustellen.