DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 2.7 - 2.7 Feuerlöscher

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Außer für Gefahrgutfahrzeuge und Kraftomnibusse ist das Mitführen eines Feuerlöschers in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch rät die BG Verkehr dazu, auch andere Fahrzeuge damit auszurüsten. Denn wenn ein Feuerlöscher an Bord ist, können mit dessen Einsatz nicht nur Menschenleben gerettet, sondern auch Entstehungsbrände gelöscht werden - sei es, dass diese vom Fahrzeug oder auch von der Ladung ausgehen.