DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 1.28 - 1.28 Absicherungsmaterial, Warnweste

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Um sich selbst und das Fahrzeug bei einer Panne so gut wie möglich zu schützen, muss der nachfolgende Verkehr frühzeitig und deutlich gewarnt werden. Neben dem vorgeschriebenen Warndreieck sollte eine mobile (netzunabhängige) Warnleuchte (in bauartgenehmigter Ausführung) mitgeführt werden. Die beste Warnwirkung erzielen Leuchten in (Doppel-)Blitztechnik.

Nicht nur das Pannenfahrzeug muss abgesichert werden, auch und vor allem die Fahrerin und der Fahrer müssen sich selbst sichern. Das heißt zunächst, sich "auffällig" zu machen. Nach § 53 a StVZO muss in Fahrzeugen eine Warnweste mitgeführt werden. Selbstverständlich muss die Fahrerin bzw. der Fahrer diese bei Arbeiten im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs tragen.

Welche Warnkleidung ist "geeignet"?

  • Sie muss DIN EN 20471 entsprechen (das muss auf einem Etikett angegeben sein).

  • Sie muss mindestens der Klasse 2 (Angabe auch auf dem Etikett) genügen. Das bedeutet, es muss mindestens eine Warnweste sein.

  • Als Farbe ist "fluoreszierendes Orange-Rot" oder "fluoreszierendes Gelb" zu wählen.

Ist das Fahrzeug in der Regel mit mehreren Personen besetzt, sind Warnwesten in der Anzahl der mitfahrenden Personen mitzuführen.