DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 1.19 - 1.19 Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung und Sprachwahl

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Ohne Freisprecheinrichtung ist Telefonieren während der Fahrt bekanntlich verboten. Verstöße werden mit Geldbußen und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet.

Im Wirtschafts- und Lieferverkehr ist es aber oft wichtig, die Fahrerin oder den Fahrer unterwegs erreichen zu können. Damit das für das Fahrpersonal einigermaßen gefahrlos und zudem legal möglich ist, muss das Mobiltelefon eine Freisprecheinrichtung haben. Außerdem sollte es mit Sprachanwahl für die am häufigsten anzuwählenden Kontakte ausgestattet sein. Optimal sind Lenkradtasten für die Telefonaktivierung.

Allerdings: Telefonieren während der Fahrt ist grundsätzlich zu vermeiden, denn es lenkt die Fahrerin bzw. den Fahrer stark ab. Hierüber gibt es eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen. Fahrerinnen und Fahrer sollten Telefongespräche nur über eine Sprachsteuerung aufbauen können, ansonsten sollte das Telefonieren auf Situationen beschränkt bleiben, in denen das Fahrzeug abgestellt ist.