DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 1.17 - 1.17 Winterreifen

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Sommerbereifte Transporter, die auf schnee- oder eisglatter Fahrbahn quer stehen und an Steigungen hängen geblieben sind, sollten der Vergangenheit angehören. Seit Ende 2010 muss laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen gefahren werden, die zumindest die Kriterien von M+S-Reifen erfüllen. Zudem sollten Winterreifen nicht älter als 6 Jahre sein und ein Profil von mindestens 4 mm aufweisen. Zur Verantwortung gezogen wird hierbei die Fahrerin bzw. der Fahrer, nicht der Halter. Wer mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Deshalb: Transporter rechtzeitig und ausreichend lange auf geeignete Winterreifen umrüsten.