DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 1.8 - 1.8 Unfalldaten-Speicher (UDS)

Der Unfalldaten-Speicher (UDS) zeichnet verschiedene Parameter auf und speichert sie für begrenzte Zeit. Nach einem Unfallereignis können Sachverständige den Hergang rekonstruieren. Was zunächst der Rechtssicherheit dienen sollte, hat sich in der Praxis auch als präventive Maßnahme erwiesen. Der UDS führt - sofern die Fahrer davon wissen - nachweislich zu einer defensiveren und weniger riskanten Fahrweise. Die Unfallzahlen sinken deutlich.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat in den vergangenen Jahren mehrfach eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit UDS empfohlen. Auch im Europäischen Verkehrssicherheitsprogramm (European Road Safety Action Programme) findet der UDS als wirksame Maßnahme seinen Niederschlag.