Abschnitt 3.5 - 3.5 Handlungshilfen
Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger unterstützen Betriebe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und zur Erfüllung der Dokumentationspflicht. Sie können sowohl in beschreibender als auch in Form von Listen oder Tabellen vorliegen.